OVG-Verhandlung zur Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland

Münster (dpa/lnw) - Im jahrzehntelangen juristischen Streit um eine
Kohlenmonoxid-Pipeline der früheren Bayer Material Science AG im
Rheinland hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einen
Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt. Am 19. August kommen
die Kläger aus Monheim und Leichlingen sowie die Covestro Deutschland
AG als Betreiber in dem Berufungsverfahren zu Wort, wie das OVG am
Donnerstag in Münster mitteilte. Als mögliche Fortsetzungstermine hat
das Gericht den 20., 21. und 28. August benannt. Verhandelt wird
wegen der Hygienevorschriften in der Corona-Pandemie in der Aula des
Schlosses der Uni Münster. Das Verfahren war zuvor am
Verwaltungsgericht Düsseldorf

Die Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007, durch den der Bau
vom linksrheinischen Chemiepark in Krefeld-Uerdingen nach Dormagen
auf der rechten Rheinseite möglich wurde. Die Pipeline ist 67
Kilometer lang, zu weiten Teilen fertig gestellt, aber noch nicht in
Betrieb. Die Kläger befürchten Gefahren, die von dem geruchlosen,
giftigen Kohlenmonoxid (CO) ausgehen, zum Beispiel bei einem Bruch
der Leitung.