Gericht erlaubt Rückkehr von mutmaßlichem Clanmitglied vorerst nicht

Hannover (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Rückkehr
eines mutmaßlichen Clanmitglieds aus Montenegro zur medizinischen
Behandlung nach Deutschland vorerst nicht erlaubt. Im Eilverfahren
könne nicht ausreichend geprüft werden, ob bei einem erneuten
Aufenthalt des Mannes eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit

in Deutschland vorliege, teilte das Gericht am Mittwochabend mit. Im
Hauptsacheverfahren wird das nun abschließend geprüft - wann
endgültig entschieden wird, ist noch unklar.

Das mutmaßliche Clanmitglied Igor K. aus Montenegro war Anfang des
Jahres zwei Wochen lang in Hannover behandelt worden, nachdem in
seiner Heimat ein Mordanschlag auf ihn verübt worden war. Der Mann
weist von sich, Clanmitglied zu sein, er sieht sich als Opfer einer
Verwechslung. Die deutsche Polizei befürchtete jedoch einen Anschlag
in der Klinik.

Die aufwendige Bewachung des Mannes an der Uniklinik auf Kosten des
Steuerzahlers hatte für viel Kritik gesorgt. Wegen des Falls entließ
Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) einen Verantwortlichen der
Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) - auch dies sorgte für viel
Kritik.