Schlachthöfe müssen Mitarbeiter nun zweimal pro Woche testen

Nach hohen Infektionszahlen in Schlachtbetrieben in
Nordrhein-Westfalen müssen die Mitarbeiter jetzt zweimal pro Woche
getestet werden. Die neue Regel zur Eingrenzung der Corona-Pandemie
gilt ab Juli.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Seit Mittwoch müssen die Betriebe in der
nordrhein-westfälischen Fleischindustrie ihre Mitarbeiter zweimal in
der Woche auf das Coronavirus testen lassen. Das schreibt eine
Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Von der
Vorgabe des Landesgesundheits- und -Arbeitsministeriums, die ab dem
(heutigen) 1. Juli gilt, sind Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
betroffen. Gleichzeitig gibt es seit Mittwoch zudem eine Lockerung
für Besuche in Altenheimen: Angehörige dürfen ihre Liebsten unter
Auflagen wieder in die Arme schließen.

Bei den neuen Regeln für die Fleischindustrie spielt es derweil keine
Rolle, ob das Unternehmen nur eigene Arbeiter unter Vertrag hat oder
Werksarbeiter. Zusätzlich gilt für die Betriebe die Pflicht, die
Namen sowie die Wohn und Aufenthaltsdressen aller Mitarbeiter zu
führen, die auf dem Gelände unterwegs sind. Die Listen müssen vier
Wochen aufbewahrt werden und den Behörden zur Verfügung gestellt
werden.

Grund für die Anordnung sind erhöhte Infektionszahlen bei
Beschäftigen in einem Schlachtbetrieb der Firma Westfleisch in
Coesfeld und zuletzt bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück. Die
Infektionsherde hatten zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens in
den Kreisen Coesfeld, Gütersloh und Warendorf geführt. Bei Tönnies
hatte es nach dem Ausbruch Probleme mit den Listen der Werksarbeiter
gegeben. Der Kreis Gütersloh wollte im Fall der positiv getesteten
Werksarbeiter die Infektionsketten nachverfolgen. In vielen Fällen
fehlten aber die Wohnadressen der Betroffenen.

«Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich
das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise
eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten»,
hatte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei
der Vorstellung der Verfügung Ende Juni gesagt. «Darum wollen wir den
Infektionsschutz noch einmal deutlich stärken. Das frühzeitige
Erkennen von Infektionen ist ein zentraler Schlüssel dazu.»

Der Kreis Gütersloh kritisierte zudem in einer Mitteilung
Subunternehmer in der Fleischindustrie für eine unzureichende
Versorgung von Beschäftigen, die in Quarantäne sind. Die Versorgung
durch die Subunternehmer müsse «klar besser werden», sagte Landrat
Sven-Georg Adenauer (CDU) laut Mitteilung. Die Subunternehmer seien
für die Versorgung der Beschäftigten zuständig. Doch 60 Einsatzkräf
te
vom Deutschen Roten Kreuz, dem Maltesern, den Johannitern und des
THWs seien deshalb nun im Dauereinsatz.

Mit der Lockerung der Corona-Regeln für Besuche in Altenheimen sind
seit Mittwoch körperliche Berührungen bei bestimmten
Vorsichtsmaßnahmen wieder möglich. In den Häusern sieht man das
allerdings die Lockerung mit gemischten Gefühlen: Damit steige das
Infektionsrisiko für die Bewohner und Beschäftigte, sagte etwa die
Pflegedienstleiterin Astrid Frese im Carolus Seniorenzentrum in
Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg) am Dienstag.

Schon in der letzten Zeit habe es Umarmungen ohne Mundschutz gegeben.
Immer wieder hätten Mitarbeiter darauf hinweisen müssen, dass das so
nicht geht. Zwingend notwendig sind laut Corona-Regeln für Besucher
und Bewohner ein Mund-Nasen-Schutz und eine gründliche
Handdesinfektion. Die Sehnsucht nach Berührung sei aber sehr groß,
sagte Frese: In der Vergangenheit hätten sich demente Bewohner in
ihrer Not schon gegenseitig umarmt.