Gericht bestätigt Schließung von Diskotheken

Schüttorf/Lüneburg (dpa/lni) - Die Schließung von Diskotheken zur
Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach wie vor rechtens. Wie
das Gericht am Dienstag in Lüneburg mitteilte, lehnte der 13. Senat
am Montag den Antrag einer Diskothek aus Schüttorf (Kreis Grafschaft
Bentheim) ab, die wieder öffnen wollte. (Az.: 13 MN 244/20)

Die Schließung von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sei
unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens eine
notwendige Schutzmaßnahme, die das Land anordnen dürfe, befanden die
Richter. Dass sich viele Menschen im geschlossenen Raum zum Tanzen
treffen, berge eine erhebliche Infektionsgefahr. Ein überzeugendes
alternatives Hygienekonzept habe die Diskothek nicht vorgelegt.
«Insbesondere dürfte die Einhaltung eines Abstandsgebots praktisch
kaum zu verwirklichen, jedenfalls aber nicht zu kontrollieren sein»,
hieß es in der Begründung.

Es sei keine sachwidrige Ungleichbehandlung, wenn inzwischen unter
Beachtung von Abstandsregeln zum Beispiel wieder Vereinstreffen
möglich seien oder das Versammeln unter freiem Himmel. Vereinstreffen
beträfen einen überschaubaren Personenkreis und seien «nicht mit
nennenswerter körperlicher Aktivität verbunden.» Das
Versammlungsrecht sei vom Grundgesetz geschützt. Als
Freiluftveranstaltungen seien Versammlungen von vorneherein mit einem
geringeren Infektionsrisiko verbunden.