Gericht bestätigt Einschränkungen im Kreis Gütersloh

Münster (dpa) - Der derzeit eingeschränkt geltende Lockdown im Kreis
Gütersloh ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht des
Landes Nordrhein-Westfalen am Montag in Münster entschieden. Ein
Bewohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hatte die Überprüfung
einer Landesverordnung verlangt. Die Regionalverordnung ist nach dem
Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies in
Rheda-Wiedenbrück in Kraft getreten und gilt im ganzen Kreisgebiet
bis zum 30. Juni (Az.: 13 B 911/20.NE).

Der Antragsteller kritisiert, dass auch Städte wie sein Wohnort und
Versmold, Borgholzhausen oder Halle in Westfalen betroffen sind,
obwohl es dort keine oder kaum Infizierte gibt.

Diese Ansicht teilt das OVG nicht. Wegen der Vielzahl der positiven
Corona-Tests unter Mitarbeitern im Schlachtbetrieb bei Tönnies
bestehe eine hinreichend konkrete Gefahr des Überspringens auf die
übrige Bevölkerung. Das Land habe daher seinen Ermessensspielraum mit
Schutzmaßnahmen für den gesamten Kreis nicht überschritten.

Das OVG weist in seiner Begründung daraufhin hin, dass die Verordnung
zunächst auf eine Woche zeitlich eng befristet gewesen sei. Außerdem
müsse das Land die Regelung fortwährend überprüfen und eventuell au
ch
vor Ablauf der Geltungsdauer aufheben, falls die Datenlage nach
vielen Tests in der Bevölkerung daraufhin deute, dass das Virus nicht
auf die übrige Bevölkerung übertragen wurde. Der Beschluss des OVG
ist unanfechtbar.