Behörden kontrollieren Quarantäne bei Reisenden aus Risikogebieten

Mainz (dpa/lrs) - Die Einhaltung der Quarantänepflicht bei Reisenden
aus Corona-Risikogebieten wird in Rheinland-Pfalz von den
Gesundheits- und Ordnungsämtern kontrolliert. «Wenn sie nicht
antreffbar sind, ist das ein Verstoß gegen die behördliche Anordnung
der Quarantäne», sagte am Samstag der Chef vom Dienst des
Corona-Kommunikationsstabes der Staatskanzlei in Mainz.

Die Ordnungsämter sollen zumindest stichprobenartig auch auf
Anmeldungen von Übernachtungen achten. Es sei aber nicht vorstellbar,
flächendeckend durch die Hotels zu gehen.

Bei Verstößen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz bis zu zwei
Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Wenn ein Verstoß gegen die
Quarantänepflicht zur Infektion eines anderen Menschen führen sollte,
könnte er oder sie sich zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung
strafbar machen.

Die Quarantänepflicht ist in einer am Freitag in Kraft getretenen
Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsänderung enthalten. Darin
heißt es: «Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das
Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt
innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet ...
aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der
Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere
geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14
Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.»

Dies sei keine «Lex Gütersloh», betonte der Chef vom Dienst des
Corona-Kommunikationsstabes. Die Regelung gelte für alle in- und
ausländischen Risikogebiete. «Das Virus macht vor Landesgrenzen nicht
Halt.»

Die Verordnung regelt auch die Ausnahme einer Einreise, wenn der
Nachweis für einen negativen Corona-Test vorgelegt wird. Bei einem
negativen Testergebnis nach der Einreise kann die Quarantäne verkürzt
werden.