Auch Baden-Württemberg beschließt Beherbergungsverbot

Stuttgart (dpa) - Auch Baden-Württemberg lässt Reisende aus dem
nordrhein-westfälischen Corona-Risikogebiet nicht mehr im Land
übernachten. Das Beherbergungsverbot für Besucher aus einem Kreis mit
erhöhtem Infektionsgeschehen trat am Donnerstagnachmittag in Kraft.
Die zugehörige Verordnung wurde vom Sozial- und vom
Wirtschaftsministerium notverkündet.

Hintergrund ist der Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh
in Nordrhein-Westfalen. In dessen Folge hatten Bayern und
Niedersachsen bereits Beherbergungsverbote
beschlossen, Schleswig-Holstein erließ eine Quarantäneregelung.

Maßgeblich sei, ob die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der
Reisenden in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100 000
Einwohner höher als 50 war, teilte die Corona-Lenkungsgruppe des
Landes mit. Das Verbot beziehe sich dann auf Hotels, Gasthöfe und
Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und
vergleichbare Einrichtungen. Im Kreis Gütersloh lag die sogenannte
7-Tage-Inzidenz zuletzt deutlich über der Marke 50.

Ausnahmen gelten laut Lenkungsgruppe für Personen, die mit einem
ärztlichem Attest belegen können, dass sie nicht infiziert sind.
Ebenso sollen Ausnahmen möglich sein, wenn der Infektionsausbruch in
einem Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann.

«Die Zunahme des Reiseverkehrs darf nicht zu einem rasanten Anstieg
der Infektionszahlen führen«, warnte Sozialminister Manne Lucha
(Grüne). »Wir erinnern uns noch gut an die zahlreichen Ski-Urlauber,
die im März die erste Coronavirus-Welle im Land auslösten. Das müssen

wir mit Blick auf den Herbst unbedingt verhindern. Die Erfolge im
Kampf gegen die Pandemie sind äußerst fragil und dürfen jetzt im
Sommer nicht aufs Spiel gesetzt werden.»