L-Bank und IHK für Auszahlung der Gastro-Hilfen zuständig

Stuttgart (dpa/lsw) - Damit die am Dienstag vom Kabinett beschlossene
Corona-Hilfe für das Gastgewerbe so schnell wie möglich bearbeitet
und ausgezahlt werden kann, sollen die L-Bank und die Industrie- und
Handelskammern das Ruder übernehmen. Darauf hat sich die
grün-schwarze Koalition am Dienstag in der Kabinettssitzung geeinigt.
Die beiden Institutionen waren schon beim ersten Corona-Hilfspaket
des Landes federführend: die Kammern für die Vorprüfung der Anträge
,
die Förderbank L-Bank für die weitere Bearbeitung und Auszahlung.

Die nun beschlossene Stabilisierungshilfe für das Gastgewerbe umfasst
rund 330 Millionen Euro. Sie sieht vor, dass betroffene Betriebe im
Anschluss an die Corona-Soforthilfe einmalig weitere 3000 Euro sowie
2000 Euro für jeden in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter beantragen
können.

Man könne damit viele Unternehmen im Land schnell und unbürokratisch
unterstützen, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut
(CDU) in Stuttgart. «Ich bin sehr froh, dass das Kabinett heute die
weiteren Hilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen
hat.» Die L-Bank und die Kammern arbeiteten mit Hochdruck daran, dass
die Hilfe möglichst rasch anlaufen könne. «Ziel ist, dass bereits
Anfang der kommenden Woche erste Anträge gestellt werden können»,
sagte Hoffmeister-Kraut.