Lockerung der Corona-Auflagen für Reisebusunternehmer

Kiel (dpa/lno) - Reisebusunternehmer und Betreiber von
Ausflugsschiffen dürfen ihre Fahrzeuge von Samstag an wieder voll mit
Passagieren auslasten. Die Landesregierung in Kiel hat ihre
Corona-Bekämpfungsverordnung nach eigenen Angaben am Freitag an den
Beschluss von Bund und Ländern zum Reisebusverkehr angepasst.

Voraussetzung für voll besetzte Reisebusse sei jedoch, dass die
Passagiere während der Fahrt wie im öffentlichen Nahverkehr einen
Mund-Nase-Schutz tragen. Außerdem müsse der Busunternehmer ein
Hygienekonzept erstellen und umsetzen sowie Kontaktdaten der Kunden
erheben. Diese Lockerung gelte auch für Ausflugsschiffe.

Wo immer möglich, sei das Abstandsgebot weiterhin einzuhalten.
Sitzplatzwechsel sollten vermieden werden. Wird Schleswig-Holstein
nur durchquert, ohne dass Passagiere das Verkehrsmittel verlassen,
muss der Betreiber die Verordnung den Angaben zufolge nicht
einhalten. Dies gelte speziell für Reisebusse, deren Reisen in
anderen Ländern beginnen.