Bericht: Lockerung bei Maskenpflicht in Gottesdiensten

München (dpa/lby) - Die bayerische Staatsregierung lockert von Montag
an die Maskenpflicht bei Gottesdiensten. Wie der «Münchner Merkur»
(Samstag) berichtet, müssen die Gläubigen demnach vom 22. Juni an nur
noch beim Betreten und Verlassen der Kirchen einen Mund-Nase-Schutz
tragen. Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) sagte der Zeitung,
die infektiologische Sicht erlaube es, auf die Masken beim Sitzen in
der Kirchenbank zu verzichten.

Auch die 60-Minuten-Beschränkung für Gottesdienste wird aufgehoben.
Die Kirchen müssten aber beim Gesang für Zurückhaltung sorgen. Denn
der Virenausstoß beim Singen sei ein wichtiger Grund für die
Maskenpflicht gewesen. Zuletzt hatten sich viele Gläubige darüber
geärgert, dass für die Gottesdienste noch immer eine Maskenpflicht
gilt, während Gäste in Wirtshäusern ohne Maske sitzen können.

Wochenlang hatten Kirchen und Gläubige wegen der Corona-Krise sogar
gänzlich auf Gottesdienste verzichten müssen. Und schon bevor die
Staatsregierung zum 21. März Ausgangsbeschränkungen auferlegte,
hatten viele Kirchen Gottesdienste abgesagt oder das zumindest
empfohlen. Erst seit dem 4. Mai können sich die Gläubigen wieder zum
gemeinsamen Gottesdienst treffen - bisher aber nur mit Mundschutz.