Neue Corona-Regeln - was sich ab Montag ändert

Berlin (dpa) - Nach einem Monat weitgehendem Stillstand in
Deutschland werden von diesem Montag an die ersten Corona-Auflagen
schrittweise gelockert.

WAS SICH ÄNDERT: 

1. Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen
wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die

Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder.

2. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab Montag.

3. Die ersten Schüler kommen für Prüfungen und Prüfungsvorbereitung
en
in die Schulen zurück. Berlin, Brandenburg und Sachsen machen den
Anfang.

4. An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken
und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.

5. Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab
Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.

6. Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.

7. Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch
verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

WAS BLEIBT:

1. Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet
werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.

2. Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern
gelten weiterhin.

3. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles
unter «Großveranstaltung» fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspi
ele
vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.

4. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden
bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für
Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.

6. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.

7. Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder,
Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen,
Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai
wieder aufmachen.