Schriftliche Azubi-Prüfungen in Sachsen werden verschoben

Nicht nur die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und Abiturienten
in Sachsen sind wegen der Corona-Krise derzeit verunsichert, was die
Abschlussprüfungen anbelangt. Auch die Auszubildenden im letzten Jahr
müssen sich auf die Verschiebung der Prüfungen einstellen.

Dresden (dpa/sn) - Die schriftlichen Abschlussprüfungen für die rund
8300 Auszubildenden aus dem Bereich der Industrie- und
Handelskammer(IHK) in Sachsen werden wegen der Corona-Pandemie
verschoben. Neuer Termin ist der 16. bis 19. Juni 2020. Die
mündlichen beziehungsweise praktischen Prüfungen sollen nach
derzeitigem Stand wie geplant ab 2. Mai beginnen. Das ergab eine
Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den IHK Dresden, Chemnitz
und Leipzig.

Weniger betroffen sind die rund 2100 Auszubildenden im Handwerk im
Freistaat. Deren Gesellenprüfungen Teil 2, in die auch der praktische
Teil integriert ist, beginnen erst im Sommer. Der erste Teil der
Prüfungen fand für die überwiegende Zahl der Auszubildenden bereits
im vergangenen Jahr statt.

«Unser Ziel bleibt es, den 31. August als Ende des Ausbildungsjahres
einzuhalten», betonte Gabriele Hecker, Geschäftsführerin Bildung der

IHK Chemnitz. Beginnen die mündlichen und praktischen Prüfungen
tatsächlich ab 2. Mai, wäre es das erste Mal in der Geschichte der
IHK Sachsen, dass diese bereits vor dem theoretischen Teil abgehalten
werden.

Dies stelle für die Prüflinge aber kein Problem dar, da die
Prüfungsteile nicht aufeinander aufbauen, sagte Lars Fiehler,
Pressesprecher der IHK Dresden. «Sollten praktische Prüfungen im
Sommer 2020 betroffen sein, ist es das oberste Ziel der
IHK-Organisation, alle Auszubildenden nach Möglichkeit bis
Lehrvertragsende zu prüfen. Unsere IHK-Aus- und Weiterbildungsberater
sind im ständigen Austausch mit den IHK-Ausbildungsbetrieben sowie
mit möglichen Auszubildenden», ergänzte Jörg Hübner, Pressesprech
er
der IHK zu Leipzig.

Auf den Beginn eines Anstellungsverhältnisses hätte eine Verschiebung
der Prüfungen über das Ende des Ausbildungsjahres hinaus keinen
großen Einfluss. Das Ende der Lehrzeit und das Ausbildungsverhältnis
bestünde weiter. «Das wäre formal nichts anderes, als wenn ein Azubi

seine Abschlussprüfung nicht besteht und diese im nächsten
Prüfungszeitraum wiederholt. Auch dann würde sich das
Ausbildungsverhältnis automatisch um diesen Zeitraum verlängern. Den
Ausbildungsbetrieben ist diese Verfahrensweise bekannt, so dass sie
auch mit der aktuellen Situation umgehen können», erklärte Fiehler.

Die Handwerkskammern im Freistaat sind gegenwärtig noch entspannt, da
die beruflichen Abschluss- und Gesellenprüfungen zum Großteil unter
normalen Umständen für den Zeitraum zwischen Ende April bis August
2020 terminiert sind. «Wir gehen davon aus, dass die Prüfungen -
sowohl Theorie als auch Praxis - im Frühsommer stattfinden können, so
dass die Azubis zum 1. September als Gesellen ins Berufsleben starten
können. In unserem Bildungs- und Technologiezentrum verfügen wir über

die räumlichen, technischen und personellen Kapazitäten, um Prüfungen

mit dem notwendigen Infektionsschutz und der Einhaltung der
Hygieniemaßnahmen durchzuführen», betonte Andrea Wolter,
Pressesprecherin der Handwerkskammer zu Leipzig.