Unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren

Berlin (dpa) - Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder
adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens vier Jahren
eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben
Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders
verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher
durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren Vater
oder Mutter verheiratet ist.