Wegen Corona: Brandenburg lockert Bestimmungen für Standesbeamte

Potsdam (dpa/bb) - Mit einer Eilverordnung soll die Arbeitsfähigkeit
der Standesämter in Brandenburg während der Corona-Krise gesichert
werden. Damit will das Land gewährleisten, dass beispielsweise
Geburten und Todesfälle weiterhin zeitnah beurkundet sowie Ehen
geschlossen werden können, wie das Innenministerium am Dienstag
mitteilte. Als Beispiel führte das Ministerium an, dass Standesämter
einen Sterbefall zunächst beurkunden müssten, bevor der Verstorbene
bestattet werden darf. Laut der Eilverordnung dürfen Gemeinden und
Städte nun flexibler Standesbeamte aus anderen Kommunen einsetzen.