Brandenburg verlängert Beschränkung in Corona-Krise - Bußgeld droht

Wegen der Corona-Krise gelten auch in Brandenburg strenge Regeln für
die Bürger, wenn sie vor die Haustür treten. Nun sollen Verstöße au
ch
mit hohen Strafen geahndet werden.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke
(SPD) hat die Bürger auf zwei weitere Wochen mit drastischen
Beschränkungen im öffentlichen Leben eingestimmt. Die seit Montag
vergangener Woche geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis zum Ende
der Osterferien am 19. April fortgesetzt. «Es geht hier am Ende um
Menschenleben, um Leben, die wir retten können, wenn wir alle
gemeinsam handeln», erklärte der Regierungschef am Dienstag nach der
Kabinettssitzung in Potsdam. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem
drohen Strafen von bis zu 25 000 Euro. Das Kabinett verabschiedete
einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln. Auch
Berlin hat die Beschränkungen verlängert und plant Bußgelder.

Der Regierungschef bedankte sich bei allen Brandenburgern, die ihre
Kontakte beschränkt hätten. Sie hätten dazu beigetragen, «dass wir

zumindest ein leichtes Leuchten am Ende des Tunnels sehen können,
dass die Infektionszahlen scheinbar zurückgehen», sagte Woidke mit
Blick auf den prozentualen Zuwachs. Aber: «Wir stehen nach wie vor am
Anfang einer Epidemie und deswegen sind wir alle weiter gefordert,
deswegen müssen wir auch weiter darauf achten, dass die
Kontaktbeschränkungen weiter gelten.»

Allerdings hätten die Polizei und die Ordnungsämter aber auch
zahlreiche Verstöße gegen die Beschränkungen festgestellt, sagte
Woidke. Daher habe das Kabinett einen Bußgeldkatalog beschlossen, der
am Donnerstag in Kraft tritt. Darin seien bei Verstößen Bußgelder in

Höhe bis zu 25 000 Euro vorgesehen.

Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, dem droht ein
Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro, sagte Innenminister Michael Stübgen
(CDU). «Wir wollen die Menschen zunächst aufklären.» Wer trotz des

Verbots an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, dem droht eine
Strafe zwischen 50 und 500 Euro. Die Veranstalter müssen mit 500 bis
2500 Euro rechnen. Wer einen Laden ohne Ausnahmegenehmigung öffnet,
muss mit einer Strafe zwischen 1000 und 10 000 Euro rechnen.

Dies sei ein Regelkatalog und «keine Bittschrift», betonte der
Minister. «Wer sich nachhaltig nicht an die Regeln hält, für den kann

das Konsequenzen haben, und es kann auch sehr teuer für ihn werden.»
Stübgen berichtete, dass die meisten Bürger vernünftig reagierten,
wenn sie von Beamten aufgefordert würden, unzulässige Gruppen
aufzulösen. Allerdings habe es auch schon 154 Strafanzeigen in den
vergangenen sieben Tagen gegeben.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) berichtete, dass die
Zahl der registrierten Infizierten in Brandenburg auf 933 gestiegen
sei. 28 Menschen würden auf Intensivstationen versorgt, davon müssten
18 Erkrankte künstlich beatmet werden. Es gebe mehr Schwerkranke,
mehr ernste Fälle. Sie berichtete von weiter großen Problemen bei der
Beschaffung von benötigter Ausrüstung. «Die Schwierigkeiten auf
diesem Gebiet sind weiterhin schon besorgniserregend», sagte sie.

Seit Montag vergangener Woche gelten Ausgangsbeschränkungen und
Ladenschließungen mit Ausnahmen. Die Brandenburger dürfen draußen nur

allein, mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder einer Person
außerhalb des Haushalts bei 1,5 Meter Abstand unterwegs sein. Das
Betreten öffentlicher Straßen und Plätze ist nur bei Ausnahmen
erlaubt wie zum Arbeiten, Einkaufen oder für Arztbesuche. Die meisten
Läden sind geschlossen, nicht aber Supermärkte, Apotheken, Drogerien,
Banken, Poststellen und Tankstellen.