Ministerium hofft auf Schulöffnung nach Osterferien

Die wegen der Schul- und Kitaschließung eingerichtete Notbetreuung
soll auch in den Ferien angeboten werden. Lehrer und Erzieher wurden
gebeten, sich dafür freiwillig zu melden. Für die Zeit der Schließung

soll auf Noten verzichtet werden.

Mainz (dpa/lrs) - Das Bildungsministerium plant nach gegenwärtigem
Stand mit einer Wiederöffnung der Schulen am 20. April. «Wir hoffen,
dass die Schulen nach den Osterferien dann wieder öffnen», sagte eine
Sprecherin des Ministeriums am Dienstag. Für die am Gründonnerstag
beginnenden Osterferien gibt es eine Notbetreuung für Kinder, deren
Eltern sich aus beruflichen Gründen in der Corona-Krise nicht um ihre
Kinder kümmern können.

Die Schulaufsicht der ADD rief Lehr- und pädagogische Fachkräfte dazu
auf, sich freiwillig dafür zu melden, wie das Bildungsministerium am
Dienstag in Mainz mitteilte. Diese Entscheidung sei mit allen
Beteiligten abgestimmt worden. Wer in den Osterferien tageweise die
Notbetreuung übernehme, könne im kommenden Schuljahr im gleichen
Umfang unterrichtsfreie Ausgleichstage beantragen.

«Ich möchte mich ausdrücklich bei all jenen bedanken, die unsere
Gesellschaft aktuell am Laufen halten», erklärte Bildungsministerin
Stefanie Hubig (SPD). Wer an Schulen und Kitas in den Ferien die
Notbetreuung ermögliche, leiste «einen ganz entscheidenden Beitrag
für unser Gemeinwesen zur Bewältigung der aktuellen Krise».

Die Lehrergewerkschaft GEW unterstützte den Aufruf der
Bildungsministerin, sich freiwillig für die Notbetreuung während der
Osterferien zu melden. Ausgenommen sollten Angehörige von
Risikogruppen und Beschäftigte sein, die selbst Kinder zu betreuen
oder Angehörige zu pflegen hätten, erklärte GEW-Landesvorsitzender
Klaus-Peter Hammer.

Die Befristung der Schulschließungen bis zum 19. April ist nach
Angaben des Bildungsministeriums auch Grundlage dafür, «dass
angesichts der Sondersituation derzeit auf Benotungen zu verzichten
ist». Davon ausgenommen sind einige Schulen, die ohnehin schon seit
Jahren Online-Leistungen bewerten und entsprechend darauf vorbereitet
sind. Das Schulgesetz erlaubt eine Benotung digital erbrachter
Leistungen grundsätzlich, sieht dafür aber vor, dass innerhalb der
Lerngruppe Chancengleichheit herrschen muss. Außerdem muss
sichergestellt sein, dass die Leistung individuell zugeordnet werden
kann, also selbstständig und ohne fremde Hilfe erbracht wurde.

«Wir erleben aktuell aber eine Ausnahmesituation, in der wir uns
entschieden haben, die Benotung auszusetzen», erklärte die Sprecherin
des Ministeriums. Oberstes Ziel sei es, dass keinem Schüler, keiner
Schülerin aus dieser Situation unverschuldet Nachteile entstünden.