SPD kündigt empfindliche Strafen für Verstöße gegen Corona-Regeln an

Potsdam (dpa/bb) - Wer in Brandenburg bewusst gegen die
Beschränkungen in der Corona-Krise verstößt, muss ab Mittwoch nach
Angaben der SPD-Landtagsfraktion mit deutlichen Strafen rechnen.
«Viele halten sich ja dran. Wer das nicht tut, dem drohen dann ab
morgen empfindliche Strafen», sagte SPD-Fraktionschef Erik Stohn am
Dienstag in Potsdam. Sie seien für diejenigen gedacht, die sich
notorisch oder vorsätzlich nicht an die Regeln hielten. Die
Verordnung sei mit Berlin abgestimmt, damit es einheitliche Regeln im
Wirtschaftsraum gebe. Das Brandenburger Kabinett wollte am Dienstag
darüber beraten, ebenso der Berliner Senat.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann sagte: «Wir wünschen uns die Anwendung
des Bußgeldkataloges nicht, aber wir sehen, dass immer dann, wenn
einzelne Menschen andere in Gefahr bringen (...), die
Ordnungsbehörden eine Handhabe haben müssen». Die
Grünen-Fraktionsvorsitzende Petra Budke lobte, vor allem junge Leute
hielten sich an die Vorgaben. Sie hoffe, dass Polizei und
Ordnungsämter mit Augenmaß handelten und auf die Betroffenen
zugingen. «Ich gehe davon aus, dass das in der Mehrzahl der Fälle
wirkt und dass solche drakonischen Bußgelder nicht nötig sein
werden.»

AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz plädierte für ein maßvolles
Vorgehen, «weil das natürlich auch für die Menschen eine große
Belastung ist». Sie seien in ihren Freiheitsrechten so eingeschränkt,
dass Probleme wie etwa häusliche Gewalt drohten. Der Vorsitzende der
Linksfraktion, Sebastian Walter, warnte: «Ich glaube, dass Bußgelder
das absolut letzte Mittel sein sollten.» Freie-Wähler-Fraktionschef
Péter Vida forderte Massentests für besseren Schutz vor dem
Coronavirus.

Seit Montag vergangener Woche gelten in Brandenburg drastische
Ausgangsbeschränkungen. Draußen darf man nur allein, mit Angehörigen

aus dem eigenen Haushalt oder einer Person außerhalb des Haushalts
unterwegs sein und muss 1,5 Meter Abstand einhalten. Das Betreten
öffentlicher Orte wie Straßen, Plätze, Grünanlagen ist nur erlaubt

etwa zur Arbeit, für Arztbesuche, zum Einkaufen, zur Begleitung
bedürftiger Menschen, für Sport an der frischen Luft und für
dringende Behördentermine. Die Beschränkungen sollen um zwei Wochen
bis zum Ende der Osterferien am 19. April verlängert werden.