Streit ums Händetrocknen: Dyson-Werbung vorerst gestoppt

Bad Homburg/Köln (dpa) - Händewaschen ist derzeit wichtig wie nie,
aber bereits vor der Corona-Pandemie ist ein Streit um das möglichst
hygienische Händetrocknen entbrannt. Die Wettbewerbszentrale hat vor
dem Landgericht Köln ein noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen den
Lufttrockner-Hersteller Dyson erwirkt. Darin wird dem Unternehmen
folgende Werbeaussage untersagt: «Nur Dyson ist hygienisch,
ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht.»

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Aussage als irreführend,
weil sie gerade auch in ihrer Pauschalität unzutreffend sei, wie sie
am Dienstag mitteilte. Der von Unternehmen und Verbänden getragene
Verein zog dazu unter anderem eine Studie des Robert-Koch-Instituts
heran und monierte, dass Dyson in der Werbung eine selbst in Auftrag
gegebene Analyse nicht als Auftragsstudie gekennzeichnet habe.

Das Unternehmen prüft nach Aussage eines Sprechers, ob es in der
Sache Berufung einlegt. Auch habe das Gericht keinerlei Aussagen über
die Handhygiene getroffen. Die von der Wettbewerbszentrale
herangezogene und im Jahr 2016 veröffentlichte RKI-Studie sei
insofern veraltet, als die beworbenen Dyson-Geräte damals noch nicht
auf dem Markt gewesen seien.