Gewerkschaft: Alle Polizisten sollten Schutzmasken tragen

Die Polizei soll auch in Zeiten der Corona-Krise Freund und Helfer
bleiben. Dazu gehört Nähe zum Bürger. Und die kann gefährlich sein,

kritisiert der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Stuttgart (dpa/lsw) - Polizisten im Land sollten beim direkten
Kontakt mit den Bürgern nach Auffassung der Deutschen
Polizeigewerkschaft Schutzmasken tragen. «Ich halte für unabdingbar,
dass die Kollegen Maske tragen», sagte Landeschef Ralf Kusterer der
Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. «Unsere Kollegen sind zu nah
dran an den Menschen - man kann einen Personalausweis nicht aus zwei
Meter Abstand kontrollieren.» Allerdings fehlten Schutzmasken für die
Polizei. «Wir sehen uns nicht in Konkurrenz zu den Pflegeberufen,
Ärzten und medizinischem Personal. Deren Bedarf ist unumstritten»,
sagte Kusterer. Die Polizei habe aber zusätzlichen Bedarf. Rund 10
000 Beamte seien im operativen Dienst unterwegs im Land - für die
Beamten brauche es mindestens eine Maske am Tag.

Kusterer forderte kreative Lösungen bei der Beschaffung. «Die
Landesregierung muss einfallsreicher werden.» So würden in
sächsischen Gefängnissen Masken unter anderem für die Polizei
hergestellt. Insassen der Gefängnisse in Chemnitz und Torgau
unterstützen derzeit das Deutsche Rote Kreuz und die Polizei mit der
Herstellung Tausender Schutzmasken gegen das Coronavirus.

Selbst wenn Masken nicht zertifiziert seien, seien sie besser als
nichts, sagte Kusterer. «Die Polizei muss sich lösen von der
Beschaffung, die vom Sozialministerium durchgeführt wird. Teilweise
hat sie das schon getan», sagte Kusterer. «Einige Polizeipräsidenten

werden schon selbst tätig und warten nicht nur darauf, was geliefert
wird - das ist richtig und verdient Lob.» Auch müsse man sich
überlegen, ob das Tragen von Masken im Umgang mit Kollegen nicht
sinnvoll sei, sagte der Gewerkschaftschef.

Kusterer betonte gleichzeitig, dass die Polizei angewiesen sei auf
Daten von Gesundheitsämtern über infizierte Personen. Der
polizeiliche Vollzugsdienst müsse über Klarnamenlisten verfügen - um

etwa unter höchstmöglichem Datenschutz Informationen an einen
Streifenwagen weiterzugeben, der unterwegs sei zu Hausstreitigkeiten.
Die Beamten müssten beim Einsatz wissen, wer infiziert sei und unter
Quarantäne stehe. Da gehe es um den Eigenschutz der Polizisten.

Einige Gesundheitsämter in Baden-Württemberg haben nach Angaben des
Landesdatenschützers Stefan Brink Daten mit Klarnamen von
Corona-infizierten Personen an die Polizei weitergegeben. Brink hatte
das kritisiert als die pauschale Herausgabe solcher Daten als
rechtlich nicht zulässig bezeichnet.