Aufschub für private Kreditnehmer in der Krise

Frankfurt/Main (dpa) - Kreditinstitute in Deutschland sollen
Privatkunden, die wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, die
Zahlung von Zins oder Tilgung von Verbraucherkrediten vom 1. April an
für drei Monate stunden. «Banken und Sparkassen sind darauf
vorbereitet», sagte ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).
Verbraucherschützer begrüßten die gesetzliche Regelung, mahnten aber

zur Vorsicht.

«Es handelt sich um eine Akutmaßnahme, die Schulden werden damit
nicht weggezaubert. Zunächst sollten Verbraucher staatliche
Transferleistungen prüfen wie zum Beispiel Mietzuschüsse», sagte
Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die
Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die
vor dem 15. März abgeschlossen wurden. «Wahrscheinlich sind drei
Monate zu kurz. Wir hoffen, dass gegebenenfalls nachjustiert wird»,
sagte Mohn.

Kritisch sieht Mohn die Möglichkeit, freiwillig mit Kreditinstituten
eine andere Regelung zu vereinbaren. «Darin liegt die Gefahr, dass
Verbraucher schlechter gestellt werden. Das darf nicht passieren»,
sagte die Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams. Zugleich mahnte sie, in
Not geratene Verbraucher sollten sich bei Problemen mit Zins und
Tilgung von Krediten rasch an ihre Bank oder Sparkasse wenden und
diese «auf keinen Fall aussitzen». Die Regelung gelte aber nur für
Menschen, die wegen der Krise in Schwierigkeiten geraten seien. «Das
müssen Betroffene im Zweifel auch nachweisen.»