Experten regen Verfassungsänderung für Notparlament an

Berlin (dpa/bb) - In die Debatte um ein Berliner Notparlament in
Corona-Zeiten kommt womöglich Bewegung. In einem Gutachten stellt der
wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses klar, dass die
Verfassung geändert werden muss, um die Beschlussfähigkeit des
Parlaments auch dann sicherzustellen, wenn viele Mitglieder an dem
neuartigen Coronavirus erkranken sollten.

Konkret schlagen die Juristen in ihrer Ausarbeitung, die der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt, die Streichung von Artikel 43,
Absatz 1 der Landesverfassung vor. Dort steht, dass «mehr als die
Hälfte» der Abgeordneten im Plenum anwesend sein muss, damit die
Abstimmungen und Beschlüsse dort gültig sind. Dann könnten in der
Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses Regelungen getroffen werden,
ab wann das hohe Haus beschlussfähig ist. Das könnte etwa gelten,
wenn mehr als ein Viertel der Abgeordneten anwesend ist - so ist es
jetzt zeitlich befristet im Bundestag, geplant zudem im Brandenburger
Landtag.

Die Alternative, nämlich die Verfassung selbst um eine Regelung für
ein Notparlament zu ergänzen, halten die Parlamentsjuristen dem
Gutachten zufolge für machbar, aber rechtlich problematisch.
Gleichwohl könnte es am Ende auf eine solche Ergänzung der Verfassung
hinauslaufen.

Denn nach dpa-Informationen gibt es fraktionsübergreifend Vorbehalte,
Artikel 43, Absatz 1 einfach zu streichen. Noch bestehe in der Frage
erheblicher Gesprächsbedarf, hieß es. Nach Vorlage des Gutachtens sei
aber nun allen Fraktionen klar, dass Berlin um eine
Verfassungsänderung nicht herumkomme. Dafür ist eine Zwei-Drittel-
Mehrheit erforderlich. Angestrebt wird ein noch breiterer Konsens.