Rechnungshof genehmigt Aussetzen der Schuldenbremse

Die Corona-Krise wird zu einem rasanten Anstieg der
Staatsverschuldung führen. Das wäre nach geltendem Recht eigentlich
nicht möglich, doch die obersten Kassenprüfer der Staatsregierung
sehen eine Notlage, die besondere Maßnahmen erfordert.

München (dpa/lby) - Die Hüter der bayerischen Staatsfinanzen haben
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der Corona-Krise ihr
Einverständnis für den geplanten massiven Anstieg der öffentlichen
Verschuldung erteilt. Der Oberste Rechnungshof in München sieht die
Finanzierung der geplanten Krisenbewältigung als «klaren Fall für die

Aussetzung der Schuldenbremse», wie ORH-Präsident Christoph
Hillenbrand und seine Kollegen in einer Mitteilung zum neuen
Jahresbericht der Behörde schreiben. Das Papier lag der Deutschen
Presse-Agentur am Montag vorab vor. 

Eigentlich ist die Staatsregierung laut Gesetz verpflichtet, den
Haushalt ohne neue Schulden zu finanzieren. Wegen der Corona-Krise
hat der Landtag bereits eine Erhöhung der Neuverschuldung um zehn
Milliarden Euro abgesegnet, eine zweite Tranche von weiteren zehn
Milliarden ist geplant, aber noch nicht verabschiedet. Somit wären 
20 Milliarden Euro Neuverschuldung nach Verabschiedung der zweiten
Tranche das rechtlich mögliche Limit. Ende vergangenen Jahres hatte
der Freistaat noch Altschulden von 26,9 Milliarden Euro.

Die finanzielle Ausgangslage des Freistaats ist dennoch
vergleichsweise günstig, wie aus dem ORH-Bericht hervorgeht. Denn
Ende 2018 war die Rücklage - quasi das Sparguthaben des Freistaats -
mit 10,1 Milliarden Euro gefüllt, davon verplant waren vor der Krise
erst 3,1 Milliarden Euro. Allerdings hat die Staatsregierung ihre
Ausgaben 2019 um gewaltige fünf Milliarden Euro erhöht, wie einem
Brief von Finanzminister Albert Füracker (CSU) an den Landtag zu
entnehmen ist. Die rasante Erhöhung der Ausgaben ist in Teilen auf
die Forschungsoffensive der Staatsregierung, in Teilen aber auch auf
den Landtagswahlkampf 2018 zurückzuführen, den sowohl CSU als auch
Freie Wähler mit teuren Wahlversprechen bestritten.

Der ORH legt Wert darauf, dass die enormen neuen Schulden des
Freistaates im Staatshaushalt transparent verbucht und deren Tilgung
«in einem angemessenen Zeitraum» erfolgen soll. Die Rechnungsprüfer
appellierten zudem an die Staatsregierung, die zugesagten Hilfen
nicht mit der Gießkanne zu verteilen, sondern darauf zu achten, dass
das Geld auch tatsächlich dem erhofften Nutzen dient. Es komme auf
schnelle und zielgenaue Wirkungen an; trotz aller Eile solle laufend
beobachtet und gegebenenfalls nachgesteuert werden.