Antrag auf Aussetzen der Abi-Prüfungen in Hessen gescheitert

Wiesbaden (dpa) - Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat den
Eilantrag einer Schülerin auf Aussetzung der Abiturprüfung in Hessen
wegen einer drohenden Gesundheitsgefährdung durch das Coronavirus
abgelehnt. Sie könne nicht die vorläufige Aussetzung für alle Schül
er
im Land verlangen, weil ihr dafür die Antragsbefugnis fehle, teilte
das Gericht in seiner am Montag veröffentlichten Begründung mit. Auch
auf die Aussetzung ihrer eigenen Klausuren habe sie keinen Anspruch.
(Aktenzeichen 6 L 342/20.WI).

Die Abiturprüfungen laufen in Hessen unter verschärften
Hygienebedingungen. Die Prüfungsgruppen müssen klein und die Abstände

zwischen den Prüflingen groß gehalten werden, um eine Ansteckung zu
vermeiden.

Die Schule der Antragstellerin habe die Vorgaben eingehalten,
erklärte das Gericht. Auch wenn sich ihre Mitschüler nicht
durchgängig daran halten sollten, führe dies nicht zu einem Anspruch,
den Abiturtermin zu verlegen. Zudem könne die Schülerin es vermeiden,
einer Ansammlung beim Betreten des Schulgebäudes zu nahe zu kommen.

Gegen den Beschluss ist den Angaben zufolge innerhalb von zwei Wochen
eine Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich.