Gericht lehnt Eilantrag ab: Eiscafé bleibt wegen Corona geschlossen

Minden (dpa/lnw) - Ein Eiscafé-Betreiber aus dem Kreis Lippe darf
sein Geschäft nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden
derzeit nicht öffnen. Der Geschäftsmann hatte sich per Eilantrag
gegen die Entscheidung der Behörden zur Eindämmung der
Corona-Infektionszahlen gegen die Schließung gewandt, wie das Gericht
am Montag in Minden mitteilte.

Nach Meinung der Richter bietet der Antragsteller mit Kaffee und Eis
keine lebenswichtigen Güter zur Versorgung der Bevölkerung an. Die
Genussmittel seien verzichtbar. Auch ein Außerhaus-Verkauf komme
nicht infrage. Durch die Bildung einer Warteschlange vor dem Café
würde eine Weiterverbreitung des Virus begünstigt. Die Maßnahmen
seien verhältnismäßig, da beim Besuch der Eisdiele nicht
lebensnotwendige Sozialkontakte verursacht würden und damit die
Gefahren für das Gesundheitssystem stiegen (Az.: 7 L 246/20,
Beschluss vom 27. März).

Nach Angaben eines Gerichtssprechers muss das Verwaltungsgericht
derzeit nur vereinzelt vergleichbare Streitfragen klären.