Vereinfachte Steuererleichterungen für Bürger und Unternehmen

Magdeburg (dpa/sa) - Bürgerinnen und Bürger können wegen der
Corona-Pandemie fortan einen vereinfachten Antrag auf
Steuererleichterungen stellen. Diese Möglichkeit ist auch für
Unternehmen vorgesehen, wie das Finanzministerium am Montag
mitteilte. Konkret können den Angaben zufolge in einem vereinfachten
Verfahren die Anpassung der Steuervorauszahlungen, die Stundung von
Steuerzahlungen oder ein Vollstreckungsaufschub beim Finanzamt
beantragt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit für die
Erleichterungen nicht allgemein mit der Corona-Krise begründet,
sondern konkrete Auswirkungen geschildert werden sollen. Ein
entsprechendes Formular kann auf der Internetseite des
Finanzministeriums heruntergeladen werden.