Was sich zum 1. April ändert

Berlin (dpa) - Kein Scherz: Zum 1. April tritt eine Reihe neuer
Gesetzesregelungen in Kraft. Was sich unter anderem für Mieter,
Familien und Reisende ändert.

MIETPREISBREMSE: Die bis 2025 verlängerte und verschärfte
Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim
Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die
ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel
gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu
zweieinhalb Jahre.

ADOPTION VON STIEFKINDERN: Auch unverheiratete Paare können künftig
Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens
vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind
im selben Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand
anders verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich.
Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren
Vater oder Mutter verheiratet ist.

LUFTVERKEHR: Flugtickets könnten teurer werden. Für Inlandsflüge und

Flüge in der EU steigt der Steuersatz für die Airlines von 7,50 Euro
auf 13,03 Euro pro verkauftem Ticket, für längere Flüge bis 6000
Kilometer von derzeit 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für
Langstreckenflüge von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Diese Regelung ist
Teil des schwarz-roten Klimapakets und soll Fliegen unattraktiver
machen. Allerdings ist offen, in welchem Umfang die Aufschläge an die
Fluggäste weitergegeben werden.

MINDESTLOHN: Für das Baugewerbe gelten höhere Lohnuntergrenzen. Der
Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt um 35 Cent auf 12,55 Euro pro
Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland klettert
um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro. In den
ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn
am Bau nicht. Nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU erhält etwa jeder
fünfte Bauarbeiter den Mindestlohn. In den tarifgebundenen Betrieben
wird besser gezahlt.

GESUNDHEIT: Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten können
Pharmafirmen künftig von den Behörden verpflichtet werden, über
Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu
informieren. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere

Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen. Sollte es
trotzdem zu Lieferschwierigkeiten kommen, dürfen Apotheken in Zukunft
auch teurere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne
dass der Patient mehr dafür zahlen muss Gerade wegen der Corona-Krise
werden Engpässe bei bestimmten Medikamenten befürchtet.