Corona-Soforthilfe kann ab sofort beantragt werden - Formular online

Magdeburg (dpa/sa) - Soloselbstständige und kleinere Betriebe in
Sachsen-Anhalt können seit Montag staatliche Soforthilfe zur
Abfederung negativer Corona-Folgen beantragen. Das entsprechende
Formular ist seit den Morgenstunden auf den Internetseiten der
landeseigenen Investitionsbank abrufbar, wie Wirtschaftsminister
Armin Willingmann (SPD) mitteilte. Teams der Bank und des
Ministeriums hätten bis Sonntagabend an den letzten Details gefeilt.

Die Soforthilfe kann von Selbstständigen, Freiberuflern, Land- und
Forstwirten, Künstlern sowie Firmen mit bis zu 50 Angestellten
beantragt werden. Je nach Betriebsgröße sind Zuschüsse zwischen 9000

und 25 000 Euro möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das
Geld stammt vom Bund sowie vom Land. Sachsen-Anhalt plant zunächst
150 Millionen Euro ein.

Anträge sind bis einschließlich 31. Mai möglich. Laut
Investitionsbank können eingescannte und per Mail eingesandte Anträge
schneller bearbeitet werden als solche, die per Post eingehen.