Finanzielle Corona-Soforthilfe läuft in Hamburg an

Die Corona-Pandemie hat auch in Hamburg unzählige Selbständige und
Firmen oder Künstler in finanzielle Bedrängnis gebracht. Stadt und
Bund wollen sie finanziell unterstützen, die Antragswelle läuft nun
an. Finanzsenator Dressel erwartet eine hohe Zahl von Anträgen.

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Corona-Soforthilfe für
Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch Vereine und
Trainer, Künstler und Kreative läuft an. Zunächst sollen die
Betroffenen von Montag an ihre Anträge digital bei der Invesitions-
und Förderbank Hamburg (IFB) stellen, die dazu ein Antragsformular
auf ihre Website stellen wollte. «Wir sind darauf eingestellt, dass
wir 100 000 plus x Anträge bekommen», hat Finanzsenator Andreas
Dressel (SPD) gesagt. Die Stadt werde voraussichtlich deutlich über
300 Millionen Euro drauflegen, um die Bundesförderung zu ergänzen.

«Mit dem Hamburger Schutzschirm sorgen wir dafür, dass auch Kreative,
Künstlerinnen und Künstler möglichst gut durch diese Zeit kommen«,

ergänzte Kultursenator Carsten Brosda (SPD). Innensenator Andy Grote
(SPD) verwies darauf, dass mit nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen der
Soforthilfe neben gemeinnützigen Organisationen im Bereich des Sports
auch Solo-Selbstständige, wie etwa Trainerinnen und Trainer
unterstützt werden. Von einem IFB-Förderkredit sollen neben Vereinen
und Verbänden auch Organisatoren von Sportveranstaltungen und als
Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen
profitieren.

Solo-Selbständige sollen 2500 Euro Grundförderung erhalten und Firmen
mit bis zu zehn Mitarbeitern bis zu 5000 Euro Landesmittel bekommen.
Hinzu kommen Bundesleistungen in Höhe von 9000 bis 15 000 Euro.
Unternehmen mit 11 bis 50 sowie mit 51 bis 250 Mitarbeiter sind nicht
für eine Bundesförderung vorgesehen. Sie sollen aber von der Stadt
bis zu 25 000 beziehungsweise 30 000 Euro erhalten.

Die Investitions- und Förderbank informiert auf ihrer Website
(www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs) über die benötigten Angaben für
die Antragstellung, darunter Steuernummern, Handelsregistereinträge,
vergangene Umsatzzahlen und der Umfang der zu erwartenden
Liquiditätslücke.