Corona-Soforthilfe in Südwest nun doch ohne Blick auf Privatvermögen

Stuttgart (dpa) - Die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg sollen
nun doch ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden - das
teilte am Sonntag das baden-württembergische Wirtschaftsministerium
mit. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend für alle Anträge seit
dem Start der Soforthilfe am vergangenen Mittwoch. «Stattdessen
müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden
betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden
betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren», sagte
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Konkret müsse der Antragsteller nun versichern, dass er durch die
Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in
einen Liquiditätsengpass geraten und dadurch in seiner Existenz
bedroht sei, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Dieser Fall liege
dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb
des Betreffenden nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der
nächsten drei Monate zu zahlen, etwa Mieten oder Pacht oder
Leasing-Verträge.

Zuvor hatte es an der Nothilfe des Landes Kritik gegeben, weil Klein-
und Kleinstunternehmer sowie Solo-Selbstständige zunächst ihr
Privatvermögen zur Geschäftssicherung hätten heranziehen sollen.
Bestraft würden dadurch jene, die gut gewirtschaftet hätten, hieß es

seitens der Unternehmer. «Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt
innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen
Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte
nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt
werden müssen», sagte Hoffmeister-Kraut. «Für uns hatte oberste
Priorität, schnell Gelder auszahlen zu können.» In den folgenden
Wochen werde es noch weitere Modifizierungen geben.