Tierschutzbeauftragter: Schützlinge weiter betreuen und bewegen

Zuhause bleiben ist derzeit die Ansage für die Menschen in
Sachsen-Anhalt. Raus soll nur, wer triftige Gründe hat. Was heißt das
für Tierbesitzer?

Magdeburg (dpa/sa) - Bei allen Beschränkungen im Alltag angesichts
des Coronavirus müssen und können Tierbesitzer ihre Schützlinge
weiter versorgen, betreuen und bewegen. Darauf weist Sachsen-Anhalts
Tierschutzbeauftragter Marco König hin. «Nach jetzigem Wissensstand
ist es zur Vermeidung der Virusausbreitung nicht wichtig, die
Kontakte zwischen Menschen und Tieren zu reduzieren, aber unbedingt
die Kontakte zwischen Menschen.» Hunde könnten weiter ausgeführt
werden, solange Menschen dabei nicht miteinander in Kontakt träten.
«Quarantänemaßnahmen für Tiere sind nach bisherigen Kenntnissen nic
ht
notwendig und entbehrlich.»

«Waschen, Schamponieren oder gar Desinfizieren von Haustieren als
Vorsichtsmaßnahme sind nicht notwendig und schaden möglicherweise der
Gesundheit der Tiere mehr», erläuterte König. Allerdings dürften
Hundebesitzer, die sich in häuslicher Quarantäne befänden, ihre
Wohnung nicht verlassen und eben auch den Hund nicht ausführen.
Nachbarn oder Freunde sollten für diesen Fall gebeten werden, das
Gassigehen zu übernehmen.

Der Tierschutzbeauftragte wies darauf hin, dass im Umgang mit Tieren
immer generelle Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollten. Dazu
gehörten das selbstverständliche Händewaschen und -desinfizieren nach

dem Kontakt mit Tieren, Haustiere sollten nicht Gesicht und Hände der
Menschen ablecken, die Liegeplätze und Fressnäpfe sollten
saubergehalten werden. Es gehe immer darum, potenzielle
Krankheitserreger möglichst wenig zu verbreiten.

Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus so gut wie möglich zu
verlangsamen, gelten erhebliche Beschränkungen des öffentlichen
Lebens. Die eigene Wohnung darf nur noch verlassen, wer triftige
Gründe dafür hat - also zur Arbeit geht, zum Arzt oder zum Einkaufen.
Zu den triftigen Gründen gehören aber auch die Versorgung und
notwendige Bewegung von Tieren.

Nicht nur Haustiere, auch Pferde müssten selbstverständlich versorgt,
bewegt und bei Bedarf geritten werden, teilte König weiter mit. Die
Betreiber von Pferdepensionen müssten entscheiden, ob die
Pferdebesitzer oder andere Tierpfleger nötig seien, um die Tiere zu
versorgen und zu bewegen. Ähnlich wie in Tierheimen sollten dann
Anwesenheitszeiten vorgegeben werden, um die Anzahl von Menschen im
Stall zu begrenzen und deren Kontakt untereinander zu vermeiden.

Der Tierschutzbeauftragte wies zudem darauf hin, dass es bislang
keine Hinweise darauf gibt, dass Haus- und Nutztiere Infektionsquelle
von Sars-CoV-2 für Menschen sein könnten. «Nach momentanem
Wissensstand spielen Tiere für die Verbreitung des Corona-Virus keine
Rolle - weder als Wirt noch als Übertragungsmedium.»