Ausgangsbeschränkungen: Verstöße können teuer werden

Stuttgart (dpa/lsw) - Das sonnige Wetter ist verlockend - wer aber
gegen die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie verstößt
,
könnte mit saftigen Bußgeldern belegt werden. Im ganzen Land dürfen
nur noch zwei Menschen zusammen draußen unterwegs sein. Ausnahmen
gibt es nur für Familien.

Wie hoch die Bußgelder tatsächlich sind, ist noch nicht landesweit
geregelt. Die Kommunen legen sie derzeit fest. Das
Gesundheitsministerium hat zwar schon einen einheitlichen
Bußgeldkatalog in der Tasche. Weil aber der Bund in der vergangenen
Woche das Infektionsschutzgesetz überarbeitete, halte man den Katalog
noch zurück, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Der Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg soll sich an dem von
Nordrhein-Westfalen orientieren, der schon am vergangenen Montag an
die dortigen Behörden verschickt wurde. Zusammenkünfte von mehr als
zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind,
kosten dort pro Kopf 200 Euro. Verbotenes Picknicken kostet 250 Euro,
die Organisation von Sportveranstaltungen 1000 Euro.

Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von
Verstößen profitieren. Teuer werden dort auch Hygieneverstöße oder

Verstöße gegen das Besuchsverbot etwa in Altenheimen.