Bußgeldkatalog: Verstoß gegen Corona-Auflagen kann teuer werden

Mit Freunden im Park abhängen oder dicht an dicht auf einem
Voralpengipfel stehen - das kann teuer werden. In bestimmten Fällen
können Verstöße gegen Corona-Auflagen sogar als Straftat gelten.

München (dpa/lby) - Bei einem Verstoß gegen die in Bayern wegen der
Corona-Krise geltenden Ausgangsbeschränkungen droht schon im
Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus
oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht
eine Geldbuße von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog
hervor, den das Gesundheitsministerium am Freitag erlassen hat.

Der Katalog soll allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als
Richtschnur zur Verfügung stehen, die für Bußgeldbescheide dieser Art

zuständig sind. Sogar als Straftat soll laut Gesundheits- und
Innenministerium gewertet werden, wenn Menschen in Gruppen gegen die
weitreichenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen - weil dann
gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorliege.

«Wir alle müssen gemeinsam alles unternehmen, um das gefährliche
Coronavirus bestmöglich einzudämmen», sagte Gesundheitsministerin
Melanie Huml (CSU). Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte:
«Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Dort, wo notwendig,
wird die bayerische Polizei die Kontrollen noch weiter verstärken.»

Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit vergangenem
Samstag umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der
Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3. April - nur
noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur
Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch «Sport und
Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine oder mit den
Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen
alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen sind
lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote. Läden abseits der
täglichen Grundversorgung müssen ebenfalls geschlossen bleiben.

150 Euro muss nach dem Bußgeldkatalog nicht nur derjenige bezahlen,
der ohne triftigen Grund seine Wohnung verlässt, sondern auch, wer
den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhält.
500 Euro sind für Restaurantbesitzer fällig, wenn sie bei
Mitnahme-Angeboten nicht für diesen Mindestabstand sorgen. 2500 Euro
Geldbuße drohen etwa für unerlaubte Kinderbetreuungsangebote.

Grundsätzlich gilt: Bei den Summen handelt sich um einen Regelsatz,
der in konkreten Fällen auch niedriger oder höher ausfallen kann. Bei
wiederholten Verstößen sollen die Regelsätze verdoppelt, bei
fahrlässigem Handeln halbiert werden. Ermäßigungen sollen unter
anderem dann in Betracht gezogen werden, wenn der «Täter» Einsicht
zeigt oder wenn «die Gefahr einer potenziellen Infizierung anderer
Personen nach den Umständen des Einzelfalls gering ist».

Herrmann und Huml betonten, es gehe nicht darum, Bürgerinnen und
Bürger zu kriminalisieren. «Aber jeder muss verstehen, dass es beim
Coronavirus für viele Menschen um Leben und Tod gehen kann», sagte
Huml. Deshalb sei große Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich.

Herrmann betonte, der weit überwiegende Teil der Bevölkerung halte
sich vorbildlich an die Regeln. Es seien aber auch Leute dabei, die
aus Unwissenheit oder Uneinsichtigkeit gegen die Vorgaben verstießen.
«Bitte suchen Sie nicht nach irgendwelchen Schlupflöchern, um
beispielsweise die Ausgangsbeschränkung zu umgehen», riet Herrmann.

Ausflüge sind zwar weiter erlaubt. Herrmann rief aber dazu auf, am
Wochenende beispielsweise auf Trips in die Berge zu verzichten. «Es
ist nicht der Sinn der Sache, wenn Leute zuhauf über 50 oder 100
Kilometer meinen, in die Berge fahren zu müssen. Da rate ich dringend
davon ab», sagte er am Freitag im Bayerischen Rundfunk.