Corona-Krise: Azubis steht nach sechs Wochen Kurzarbeitergeld zu

Chemnitz (dpa/sn) - Auch Auszubildenden steht bei Arbeitsausfall
wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld zu. Wie die Regionaldirektion
Sachsen der Bundesagentur für Arbeit am Freitag mitteilte, haben
Azubis darauf ab der siebten Woche Anspruch. In den ersten sechs
Wochen eines möglichen Arbeitsausfalls stehe ihnen die volle
Ausbildungsvergütung zu. «Kurzarbeitergeld soll den Unternehmen die
Fachkräfte und eingespielte Teams sichern. Dazu gehören natürlich
auch die Nachwuchskräfte. Diese sollten zwingend im Betrieb gehalten
werden», sagte Direktionsleiter Klaus-Peter Hansen.

Nach Angaben der Regionaldirektion absolvieren derzeit in Sachsen
mehr als 53 000 männliche und weibliche Lehrlinge in über 16 000
Betrieben eine duale Ausbildung. Nach Auffassung von Hans-Joachim
Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer
Chemnitz, darf Auszubildenden jedoch nicht erst ab der siebten Woche
ein Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die bestehende Regelung greife
zu kurz. «Gerade in der derzeitigen Situation ist es wichtig,
Kurzarbeitergeld für die Auszubildenden nicht erst ab der siebenten
Woche, sondern sofort und ohne bürokratischen Aufwand zu zahlen»,
sagte Wunderlich. Dies gebe sowohl den Unternehmen, als auch den
Auszubildenden Sicherheit.