Woidke gegen Touristenverbot in Ostprignitz-Ruppin - Kreis verteidigt

Dürfen Gäste etwa aus Berlin noch in ihre Datsche in Rheinsberg? Der
Landkreis Ostprignitz-Ruppin will das aus Sicherheitsgründen wegen
des Coronavirus einschränken. Der Regierungschef sieht das anders.

Neuruppin (dpa/bb) - Der Streit um das Einreiseverbot für Touristen
im bei Gästen beliebten Landkreis Ostprignitz-Ruppin schwelt weiter.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kritisierte die
Einschränkung in der Corona-Krise. «Ich halte es rechtlich für
fragwürdig und ich halte auch den Alleingang nicht für gut», sagte
Woidke am Donnerstagabend im rbb-Fernsehen. Er habe zwar ein gewisses
Verständnis von Sorgen bei Bürgermeistern in der Region. Das Verbot
sei aber nicht genug abgewogen worden. «Die Maßnahme selber halte ich
erstens für schwer durchsetzbar und zweitens auch für eine Maßnahme,

die uns nicht wirklich hilft, dieses Ziel zu erreichen.» Es gehe
vielmehr darum, Kontakte einzudämmen.

In dem Landkreis mit den Besuchermagneten Rheinsberg und Neuruppin
sind seit Donnerstag touristische Reisen aus privatem Anlass
verboten. Dazu zählen auch vorübergehende Kurzaufenthalte in
Unterkünften wie Wochenendhäusern und Datschen, heißt es in der
Verfügung. Der Kreis reagierte nach eigenen Angaben mit dem Verbot
vor allem auf Touristen, die seit Autokontrollen an wichtigen
Zufahrtsstraßen zum Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern in der Region
gestrandet seien.

In der Ostersaison gibt es nach Aussage von Landrat Ralf Reinhardt
(SPD) einen «signifikanten» Anstieg an Touristen im Kreis. Schon
jetzt sei durch das Einreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern ein
verstärkter Boot- und Wohnmobiltourismus zu bemerken, begründete er
bei einer Telefonkonferenz am Freitag das erlassene Einreiseverbot.
Das Gesundheitssystem im Kreis könne das im Ernstfall nicht
verkraften. Es herrsche jetzt schon Knappheit an den einfachsten
Schutzmitteln gegen das Coronavirus. «Das alles zusammen macht es,
dass wir an der Allgemeinverfügung festhalten, sie aber klarer
formulieren», sagte Reinhardt.

Am Donnerstag war der Kreis teilweise zurückgerudert und hatte
präzisiert: Denjenigen, die schon länger im Landkreis seien, solle
ein Bleiberecht im Zweitwohnsitz möglicht werden. Einreisen sollten
entsprechend bis mindestens 19. April eingedämmt werden. «Wer da ist,
soll bleiben», sagte Reinhardt. Sie dürften auch zu ihrem
Erstwohnsitz fahren. Der Kreis bleibe aber grundsätzlich bei dem
Verbot.

Zur Kritik des Ministerpräsidenten am Einreiseverbot sagte der
Landrat, die müsse er aushalten. Er hätte sich eine ähnliche
einheitliche Lösung auf Landesebene wie etwa in
Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig Holstein gewünscht. «Wir haben
hier im Kreis eine sehr besondere Situation.» In manchen Regionen
müsse man für besondere Entwicklungen auch andere Regelungen treffen.

Die Polizei wird nach Aussage des Landrates die Allgemeinverfügung
nicht mit durchsetzen. Sie sei mit den Kontrollen bei der
Eindämmungsverordnung des Landes ausgelastet. Stattdessen sollen
Ordnungsbehörden von Städten und Gemeinden in der Region auffällige
Reisende ansprechen. Strafen bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung soll es laut Reinhardt nicht geben.