Bereits rund 500 Anträge auf Soforthilfen in Schleswig-Holstein

Kiel (dpa/lno) - Seit Donnerstag können Kleinbetriebe mit bis zu zehn
Mitarbeitern und Solo-Selbstständige im Norden Soforthilfen für die
Bewältigung der Corona-Krise beantragen. Bereits in den ersten zwei
Stunden seien in Schleswig-Holstein knapp 500 Anträge gestellt
worden, teilte die Investitionsbank (IB.SH) am Donnerstag mit. Die
Online-Formulare befinden sich auf der Internetseite der IB.SH und
sollten noch am Donnerstag auch auf dem Landesportal und den Seiten
von Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer abrufbar sein.

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) zeigte sich optimistisch,
dass zu Beginn der kommenden Wochen erste Zuschüsse ausgezahlt
werden. «Die Voraussetzung für die Beantragung der Zuschüsse ist eine

wirkliche wirtschaftliche Notlage.» Diese sei gegeben, wenn die
Mittel eines Solo-Selbstständigen Unternehmers nicht mehr
ausreichten, um kurzfristige Verbindlichkeiten wie Mieten oder
Leasing-Raten zu bezahlen. Außerdem müsse eine weitere Voraussetzung

erfüllt sein: «Entweder ist der Umsatz um mindestens 50 Prozent
eingebrochen oder aber der Betrieb ist auf behördliche Anordnung
geschlossen.»

Für Kleinbetriebe sieht das Bundesprogramm Zuschüsse von bis zu 9000
Euro für Gewerbetreibende und Selbstständige mit bis zu fünf
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften vor. Wer
zwischen fünf und zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, kann bis
zu 15 000 Euro erhalten.