Landkreis verbietet Reisen und Aufenthalt an Zweitwohnsitz

Neuruppin (dpa/bb) - In Brandenburg hat der erste Landkreis die
bereits bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus
verschärft: In Ostprignitz-Ruppin sind ab Donnerstag touristische
Reisen aus privatem Anlass verboten. Auch der Aufenthalt am
Zweitwohnsitz ist laut einer seit Donnerstag geltenden
Allgemeinverfügung nicht mehr gestattet - es sei denn, die Nutzung
ist «für die Ausübung einer erwerbsmäßigen beziehungsweise
selbstständigen Tätigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zwingend
erforderlich». Reisende, die sich bereits im Gebiet des
Landkreises aufhalten, müssen bis spätestens Samstag ihren Aufenthalt

beenden und abreisen. Die Regelung gilt bis zum 19. April.