Gericht bestätigt Anreiseverbot für Nebenwohnungen in Nordfriesland

Schleswig (dpa/lno) - Hamburger Besitzer eines Wohnhauses in St.
Peter-Ording sind vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht
mit einem Antrag gescheitert, trotz Verfügung des Kreises
Nordfriesland zu ihrem Zweitwohnsitz zu reisen. Bei ihrer
Entscheidung haben die Richter dem öffentlichen Interesse am Schutz
vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus und der Sicherstellung
der Leistungsfähigkeit krankenhäuslicher Versorgung «ein überragend
es
Gewicht beigemessen», wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag
mitteilte.

Am Montag hatte der Kreis Nordfriesland, zu dem auch die Nordseeinsel
Sylt gehört, Menschen mit Erstwohnsitz außerhalb des Kreises, die
Anreise und Nutzung ihrer Nebenwohnungen aus touristischen Gründen
oder zu Freizeitzwecken untersagt. Die entsprechende
Allgemeinverfügung soll die weitere Verbreitung von Infektionen mit
dem SARS-CoV-2-Virus eindämmen.

Laut Gericht hatten die Antragsteller auch verfassungsmäßige Bedenken
gegen das Vorgehen der Kreisverwaltung geltend gemacht. Vor dem
Hintergrund der geplanten Eindämmung der Corona-Pandemie ist die
Entscheidung nach Ansicht der Richter aber zumutbar und hinnehmbar.
«Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts sei dies jedenfalls dann der Fall, wenn
anderenfalls ein Zustand zu befürchten sei, der von der
verfassungsrechtlichen Ordnung noch weiter entfernt sei, als die
bisherige Lage. Es gelte, die staatliche Daseinsvorsorge speziell in
ländlichen Bereichen Schleswig-Holsteins wie Nordfriesland zu
sichern», teilte das Gericht weiter mit.

Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.