Kampf gegen Coronavirus - 207 Demonstrationen bis 19. April verboten

Berlin (dpa/bb) - Wegen der Verbote zur Bekämpfung des Coronavirus
sind insgesamt 207 bereits angemeldete Demonstrationen verboten
worden. Das teilte die Polizei auf eine Anfrage mit. Das gelte für
die Zeit für die Geltungsdauer der Verordnung zur Eindämmung des
Virus vom 23. März bis zum 19. April 2020. Betroffen sind 45
Demonstrationen, die durch Teile der Stadt ziehen wollten, und 162
Kundgebungen an bestimmten Orten.

Zunächst hatte der Senat Mitte März Demonstrationen mit mehr als 50
Teilnehmern untersagt. Seitdem die Regeln kurz darauf weiter
verschärft wurden, sind öffentliche und nichtöffentliche
Versammlungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel
grundsätzlich erst einmal verboten. Ausnahmen gibt es laut Polizei,
«wenn aufgrund des besonders gelagerten Einzelfalls ein erhöhtes
Infektionsrisiko verneint werden kann». Ob eine Demonstration
vertretbar sei, müssten die Gesundheitsämter bewerten.

Wenn die Regelungen über den 19. April hinaus verlängert werden, sind
auch die vielen Demonstrationen rund um den 1. Mai betroffen und
dürften wohl nicht stattfinden. Die großen Kundgebungen der
Gewerkschaften und auch die übliche linksradikale Demonstration am
Abend in Kreuzberg oder zuletzt in Friedrichshain werden jährlich von
so vielen tausend Teilnehmern besucht, dass ein wirksamer
Gesundheitsschutz kaum möglich sein dürfte. Das große Straßenfest
Myfest am 1. Mai in Kreuzberg hatte der Senat bereits abgesagt.