Gerichte arbeiten wegen Coronakrise eingeschränkt

Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg hemmt das Coronavirus auch die
Justiz bei ihrer Arbeit. Ein Großteil der Verfahren
am Oberlandesgericht sowie den Land- und Amtsgerichten sei mit
Blick auf die Ansteckungsgefahr aufgehoben oder verlegt worden,
teilte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) mit. Es gebe
jedoch keinen Grund zur Besorgnis, dass die Gerichte ihre Aufgaben
nicht mehr wahrnehmen und die Rechte der Bürger nicht mehr in
ausreichender Weise schützen könnten. Auch am Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg ist man in den Notbetrieb gefahren. Eilverfahren
finden statt, normale Verfahren sind erst einmal bis Ende April
aufgehoben worden, wie das Gericht mitteilte. «Wir sind nach wie vor
erreichbar», sagte Gerichtspräsidentin Ursula Hantl-Unthan.