Einreisestopp gilt nicht für Pflegekräfte etwa aus Osteuropa

Berlin (dpa) - Pflegekräfte etwa aus Osteuropa sind von einem
Einreiseverbot für Saisonarbeiter in der Corona-Krise nicht
betroffen. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage am Mittwoch
erläuterte, dürfen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus
berufsbedingten Gründen einreisen - unter anderem Gesundheits- und
Pflegekräfte sowie Berufspendler. Dies sei durch Unterlagen wie
Arbeitsverträge oder Auftragsunterlagen zu belegen. In der Pflege in
Deutschland arbeiten viele Beschäftigte aus osteuropäischen Ländern.


Um die Coronavirus-Ausbreitung zu bremsen, hat das Innenministerium
ein Einreiseverbot für Saisonarbeiter angeordnet. Erntehelfern und
anderen Saison-Arbeitskräften werde von Mittwoch um 17.00 Uhr an im
Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen die Einreise verweigert.