Richterbund: Vorschriften wegen Corona dürfen nicht Normalität werden

Berlin (dpa) - Der Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, dass
Sondervorschriften in der Corona-Krise zur Normalität werden.
«Wichtig ist, dass alle Sonderregeln anlässlich der Corona-Krise nur
befristet gelten und ein Enddatum haben», sagte Bundesgeschäftsführer

Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch). Damit
sei sichergestellt, dass Ausnahmevorschriften nicht schleichend zur
Normalität werden.

Das Justizministerium arbeitet momentan an einer gesetzlichen
Regelung, die eine längere Unterbrechung von Hauptverhandlungen von
Strafgerichten für maximal drei Monate und zehn Tage erlaubt. Diese
flexibleren Vorschriften ermöglichten, sich im Notbetrieb auf
Haftsachen und andere Eilfälle konzentrieren zu können, sagte
Rehbehn. Sie dürften aber nur befristet gelten. «Die von der
Verfassung gebotene Verhältnismäßigkeit muss bei allen Maßnahmen au
ch
in Krisenzeiten der Kompass politischen Handelns sein.»