Landtag will neues Infektionsschutzgesetz beschließen

München (dpa/lby) - Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus
soll an diesem Mittwoch (ab 10.00 Uhr) ein neues bayerisches
Infektionsschutzgesetz im Landtag beschlossen werden. Der
Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Staatsregierung deutlich
umfassendere Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommen
soll: Sie kann dann einen «Gesundheitsnotstand» ausrufen.
Beschlagnahmungen von medizinischem Material und der Zugriff auf
medizinisches und pflegerisches Personal werden dann erleichtert.

Hinzu kommt nun noch eine spezielle gesetzliche Regelung, um die
Kommunal-Stichwahlen am kommenden Sonntag, die wegen der Corona-Krise
nur per Briefwahl durchgeführt werden, hundertprozentig rechtssicher
zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz
explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb nicht anfechtbar ist.

Eine Besonderheit ist, dass alle Fraktionen den Gesetzentwurf
mittragen. Der Landtag setzte aber beispielsweise durch, dass das
Parlament die Letzt-Kontrolle behält: Die Staatsregierung kann zwar
rasch handeln und den «Gesundheitsnotstand» mit allen Konsequenzen
ausrufen. Doch der Landtag soll jederzeit die sofortige Aufhebung
dieses Notstands verlangen können. Zudem setzte die Opposition durch,
dass das Gesetz bis Jahresende befristet wird. Dann muss noch einmal
neu entschieden werden, ob es bleibt, geändert wird oder ausläuft.