Kontaktverbot soll in Thüringen ab Mittwoch für zwei Wochen gelten

Erfurt (dpa/th) - Wegen der Corona-Pandemie soll in Thüringen ab
Mittwoch zwei Wochen lang ein Kontaktverbot gelten. Damit setzt die
Landesregierung die von Bund und Ländern am Sonntag vereinbarten
Bestimmungen um. Eine entsprechende Grundverordnung passierte das
Regierungskabinett am Dienstag in Erfurt. Sie soll am Mittwoch in
Kraft treten und soll bis zum 8. April gelten. In dieser Zeit darf
man sich im öffentlichen Raum nur noch alleine, zu zweit oder im
Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten.

Weiterhin möglich sind der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung der
Kinder, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme wichtigen Terminen und
Prüfungen, Hilfe für andere sowie individueller Sport und Bewegung an
der frischen Luft.

In der Grundverordnung wird klargestellt, dass mehrere Grundrechte
eingeschränkt werden - etwa die Freiheit der Person, die
Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der
Wohnung.

Während die bisherigen Erlasse von den Kommunen erst noch umgesetzt
werden mussten, ist die Grundverordnung direkt nach ihrem
Inkrafttreten landesweit gültig. Auch die Regeln des Erlasses vom 19.
März - zum Beispiel die Schließungen von Restaurants,
Bekleidungsgeschäften und Friseuren - sollen in eine landesweit
gültige Verordnung gegossen werden.