Soforthilfe für Musikverlage - Vereinbarung mit ARD

Stuttgart (dpa) - Konzerte der Rundfunkorchester werden wegen der
Corona-Pandemie abgesagt, damit verlieren Musikverlage und Urheber
Einnahmen: Um dem entgegenzuwirken, haben sich ARD und
Deutschlandradio mit dem Deutschen Musikverleger-Verband über
Soforthilfen geeinigt. Dazu werde eine 2016 geschlossene
Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Noten für Aufführungen der

Rundfunkorchester so modifiziert, dass Zahlungsströme nicht
abbrechen, teilte der federführende Südwestrundfunk (SWR) am Montag
mit.

Die Regelung gelte rückwirkend zum 1. Januar 2020 und sei auf ein
Jahr befristet. Damit bekämen Musikverlage, Urheberinnen und Urheber
trotz der Absagen ihr Geld, erläuterte ARD-Verhandlungsführer Peter
Wiechmann vom SWR. Der Musikverleger-Verband sprach von einem
wichtigen Zeichen der Solidarität in einer für die klassischen
Musikverlage sehr schwierigen Situation.