Ordnungsämter beginnen mit Kontrollen von Zweitwohnsitzen

Auch Zweitwohnungsbesitzer müssen Schleswig-Holstein verlassen. Wann
genau dies der Fall sein soll, regelt jeder Landkreis für sich. Für
die Kontrollen sind die Gemeinden zuständig - einfach ist es für sie
nicht.

Husum/Büsum (dpa/lno) - Zehntausende Zweitwohnungen gibt es im
Urlaubsland Schleswig-Holstein. Und sie dürfen aktuell wegen der
Corona-Krise nicht mehr genutzt werden. Wer noch da ist, muss sein
Feriendomizil vielerorts verlassen oder bereits verlassen haben. So
haben in Nordfriesland die zuständigen Behörden in den Kommunen am
Montag begonnen, Zweitwohnungen in der Region zu kontrollieren. Zwar
werde das vom Kreis erlassene Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen
größtenteils eingehalten. «Es gibt jedoch auch Hinweise auf
Ausnahmen», wie Kreissprecher Hans-Martin Slopianka sagte.

Am Sonntag um Mitternacht mussten die letzten Zweitwohnungsbesitzer
aus Nordfriesland abgereist sein. Ausnahmen von dem Verbot gab es nur
beim Vorliegen von zwingend beruflichen sowie ehe-, sorge- und
betreuungsrechtlichen Gründen beziehungsweise wenn in den Wohnungen
sehr dringende Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen vonnöten sind. In
Nordfriesland gibt es etwa 11 000 Zweitwohnungen. Gut 3100 davon
gehören Schleswig-Holsteinern. Die Zweitwohnungszahlen von Sylt sind
in dieser Aufstellung nicht enthalten.

Auch im Kreis Ostholstein mussten die Besitzer einer Ferienwohnung
oder eines -hauses bis Sonntag um Mitternacht ihren Zweitwohnsitz
verlassen haben. Für die Gemeinden sind diese Vorgaben nicht immer
ganz einfach: «Uns als Gemeinden ist der Schwarze Peter zugeschoben
worden», sagte die Bürgermeisterin von Scharbeutz, Bettina Schäfer,
der Deutschen Presse-Agentur. Schön sei es nicht, als Bürgermeisterin
die Gäste zum Gehen aufzufordern. Andererseits könne sie die Sorgen
und Ängste der Einheimischen sehr gut verstehen. «Da schlagen
wirklich zwei Herzen in meiner Brust.»

Knapp 5000 gemeldete Zweitwohnungen gibt in Scharbeutz. Einige der
Zweitwohnungsbesitzer seien fast mehr hier als an ihrem Erstwohnsitz,
sagt Schäfer. «Sie gehören zu unserer Gemeinde dazu.» Aber das
Gesundheitssystem sei nun einmal von seinen Kapazitäten her auf
Erstwohnsitzbesitzer ausgerichtet, erläuterte die Scharbeutzer
Bürgermeisterin. Und auf jeden Zweitwohnsitz komme ja nicht nur ein
Gast, sondern auch beispielsweise Ehepartner und Kinder. Und dann
seien es auf einmal 20 000 Menschen mehr in Scharbeutz.

Im Kreis Dithmarschen hatten die Zweitwohnungsbesitzer bis Montag
einschließlich Zeit, um ihre Anwesen zu verlassen. «Heute ist der
letzte Tag, an dem die Zweitwohnungsbesitzer spätestens abreisen
müssen», sagte der Stellvertretende Ordnungsamtsleiter des Amtes
Büsum-Wesselburen, Andreas Peters, der dpa. Von Dienstag an werde
kontrolliert. Voraussichtlich würden für die Kontrollen noch aus
anderen Abteilungen Leute rekrutiert werden müssen, sagte Peters.
Allein in Büsum gibt es knapp 2500 Zweitwohnungen, im gesamten
Amtsgebiet sind es rund 3300. Zahlen für das gesamte Kreisgebiet
Dithmarschen liegen ebenso wie für Ostholstein nicht vor.

Unterdessen sind am Verwaltungsgericht in Schleswig bisher insgesamt
17 Eilverfahren vom Zweitwohnungsbesitzern eingegangen. Dies sagte
eine Sprecherin am Montag auf Anfrage. Die Zweitwohnungen der
Antragsteller liegen in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen,
Schleswig-Flensburg, und Ostholstein. Die Verfahren würden zeitnah
entschieden. Fünf der Verfahren waren bereits am Wochenende
entschieden worden. Diese Antragsteller scheiterten mit ihrem
Anliegen, trotz der Verfügung des Landes wegen der Corona-Pandemie in
ihren Nebenwohnungen im nördlichsten Bundesland bleiben zu dürfen.

Am Freitag hatte die Landesregierung alle Besitzer von Zweitwohnungen
in Schleswig-Holstein zur Abreise aufgefordert. Einige Kreise haben
die Nutzung von Zweitwohnungen bis auf wenige Ausnahmen verboten. Für
entsprechende Kontrollen seien in erster Linie die Ordnungsbehörden
der Kreise und kreisfreien Städte zuständig, sagte Uwe Keller vom
Landespolizeiamt. «Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird
eventuellen Hinweisen nachgehen.»