Ausgang strikt beschränkt - Was die neuen Regeln in Sachsen bedeuten Von den dpa-Korrespondenten

Seit Montag beschränkt eine neue Allgemeinverfügung in Sachsen das
öffentliche Leben noch mehr als bisher. Soziale Kontakte soll es
wegen der Coronakrise so wenig wie möglich geben.

Dresden (dpa/sn) - Nachdem schon in der Vorwoche das öffentliche
Leben in Sachsen heruntergefahren wurde, gelten seit Montag
zusätzlich strenge Ausgangsbeschränkungen. Damit soll die
Corona-Pandemie eingedämmt werden. Die Hauptaussage lautet: Ohne
triftigen Grund darf niemand mehr das Haus oder die Wohnung
verlassen. Aber was bedeutet das im Alltag?

Frage: Was besagen die neuen Vorschriften?

Antwort: Der wichtigste Satz steht gleich unter Punkt eins der
Allgemeinverfügung, die seit Montag gilt: «Das Verlassen der
häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.» Der
Freistaat setzt damit das Kontaktverbot um, auf das sich Bund und
Länder am Sonntag geeinigt hatten. Es gehe darum, die physischen
Kontakte der Menschen auf ein Minimum zu reduzieren, hatte
Innenminister Roland Wöller (CDU) gesagt. Vor allem
Gruppenansammlungen im Park, auf dem Basketballplatz oder in
Skateranlagen soll es nicht mehr geben. Die Verordnung gilt bis 5.
April.

Frage: Was ist ein «triftiger Grund», um trotzdem noch rauszugehen?

Antwort: Eine ganze Reihe von alltäglichen Wegen bleiben weiter
möglich: zur Arbeit, zum Einkaufen, zur Kindernotbetreuung, zum Arzt,
zur Hunde-Gassirunde oder in den Kleingarten. Auch Sport und Bewegung
an der frischen Luft sind weiter erlaubt - das allerdings nur «im
Umfeld des Wohnbereichs» und nicht in Gruppen. Die sächsische Polizei
rief am Montag dazu auf, immer den Personalausweis mitzunehmen, um
nachweisen zu können, wo man wohnt. Auch eine Bescheinigung des
Arbeitgebers sei sinnvoll.

Frage: Warum sind Besuche im Altenheim untersagt worden?

Antwort: «Es ist von herausragender Wichtigkeit, das Virus aus Alten-
und Pflegeeinrichtungen herauszuhalten», sagte Matthias Hasberg, der
Sprecher der Stadt Leipzig, am Montag. Schwere Krankheitsverläufe
nach einer Infektion mit dem Coronavirus treten vor allem bei älteren
Menschen auf. Darum soll unbedingt verhindert werden, dass das Virus
dort eingeschleppt wird, wo viele alte Menschen leben. Ausnahmen
gelten nur für Besucher engster Angehöriger in Hospizen und
Palliativstationen.

Frage: Was passiert, wenn gegen die Corona-Auflagen verstoßen wird?

Antwort: Die sächsische Regelung ist in diesem Punkt sehr strikt: Wer
gegen die Verordnung verstößt, begeht laut Innenministerium eine
Straftat. In der Allgemeinverfügung wird dazu ausdrücklich auf
Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes hingewiesen. Dort ist von
zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe die Rede. Polizei
und Ordnungsämter der Kommunen kündigten Kontrollen an. Allerdings
werde immer versucht, ein Problem zunächst kommunikativ zu lösen.

Frage: Darf man jetzt noch Umzüge machen?

Antwort: Umzüge mit bis zu fünf Helfern seien erlaubt, teilte die
Stadt Dresden mit. Allerdings müsse eine Liste mit Kontaktdaten der
Helfer erstellt und für Kontrollen bereitgehalten werden. Beim Umzug
selbst solle - wie sonst auch - ein Abstand von 1,5 Metern
eingehalten werden. Auch die Stadt Leipzig teilte mit, dass Umzüge
möglich seien, die Zahl der Helfer aber möglichst gering gehalten
werden sollte.

Frage: Darf man noch auf den Friedhof gehen?

Antwort: Die etwa 1200 Fried- und Kirchhöfe der Evangelischen
Landeskirche Sachsen sind weiterhin geöffnet. Sie sollten allerdings
nicht als Ausweichstation für Treffen genutzt werden, die sonst
anderswo stattfinden würden, sagte Matthias Oelke, Sprecher der
Landeskirche. Auch der katholische Friedhof in Schirgiswalde
(Landkreis Bautzen) sei zugänglich, so ein Sprecher des Bistums
Dresden-Meißen. Das gleiche gilt für kommunale Friedhöfe. Für
Begräbnisse wurden die Regeln allerdings verschärft. Es dürfen
maximal 15 Personen an Trauerfeiern teilnehmen, und auch sie müssen
einen Abstand von 1,50 Meter zueinander halten.