Polizei zu Verboten: Tinderdates ja - Elternbesuche nein

Berlin (dpa/bb) - Angesichts der strengeren Regeln zu Ausgehverboten
sieht sich die Berliner Polizei mit diversen Anfragen zur Auslegung
der Bestimmungen konfrontiert. Bei Twitter bemühte sie sich am
Montag, einige Antworten zu geben. «Ja, Sie dürfen die Wohnung
verlassen, um Ihre(n) Ehepartnerin/Ehepartner bzw. Lebenspartnerin/
Lebenspartner zu besuchen. Das umfasst auch
Lebensgefährtin/Lebensgefährten», hieß es etwa zu einigen Fragen.


Ein «Florian» gab nicht auf und wollte es ganz genau wissen: «Tinder

Dates?» Die Antwort der Polizei zu der bekannten Partnersuchplattform
im Internet: «Tinder Dates laufen nach unserer Erfahrung in der Regel
zu zweit ab. Und meist geht es dabei ja auch nur ums Reden.»

Eine weitere Frage lautete: «Darf man auch Eltern besuchen - auch
wenn sie weder «alt» noch hilfsbedürftig sind?» Die Polizei meinte:

«Laut Verordnung wäre dies nicht möglich. Nicht unbedingt notwendige

Kontakte sollen ja gerade dadurch eingeschränkt werden. Sie dürften
Ihren Eltern allerdings bei den Einkäufen helfen. Kontrollen
innerhalb von Wohnungen wird es nicht geben.»

Häufig wird gefragt, ob das Verlassen der Wohnung zu zweit möglich
ist. Das sei erlaubt, so die Polizei. «Unsere (Kollegen)
kontrollieren vor allem Gruppen über 2 Personen, in denen deutlich
gegen die Abstandsregelung verstoßen wird.»

Für die Autofahrer gab es noch einen extra Hinweis: «Liebe
Berlinerinnen und Berliner, bitte nutzen Sie Ihre Fahrzeuge nur für
die unabdingbar nötigen Fahrten.» Die erlaubten Gründe könne man de
r
Verordnung entnehmen.