OLG: Sachsens Ordentliche Gerichtsbarkeit arbeitet weiterhin

Dresden (dpa/sn) - Das Oberlandesgericht (OLG) sowie die Land- und
Amtsgerichte in Sachsen arbeiten trotz der verschärften Bedingungen
aufgrund der Coronakrise. Nach Angaben des OLG in Dresden vom Montag
ist jedoch der Besuchsverkehr nahezu vollständig eingeschränkt.
«Verhandlungen finden nur noch statt, wenn dies unerlässlich ist.»
Das Funktionieren des Rechtsstaates sei gerade in Krisenzeiten
unerlässlich, sagte OLG-Präsident Gilbert Häfner. Die Bürger könn
ten
sich darauf verlassen, «dass die Gerichte alles dafür tun, um dies zu
gewährleisten».

Laut OLG wird über Aufhebung und Verlegung von Terminen
gegebenenfalls kurzfristig informiert. Zu stattfindenden
Verhandlungen können Verfahrensbeteiligte und Anwälte trotz der
Ausgangsbeschränkungen anreisen. Besucher indes werden nur nach
Terminvereinbarung zur Erledigung eines unaufschiebbaren Geschäfts
eingelassen. Zahlreiche Regelungen für den internen Gerichtsbetrieb
sollen das Infektionsrisiko «auf das absolute Minimum» begrenzen.