Brandenburg in der Corona-Krise - Was geht noch und was nicht mehr? Von Oliver von Riegen, dpa

Seit Montagfrüh hat Brandenburg das öffentliche Leben auf das
Allernotwendigste heruntergefahren. Rausgehen ist nur unter Ausnahmen
erlaubt. Welche Regelungen gelten genau und was hat sich geändert?

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg ist im Corona-Krisenmodus: Für alle
rund 2,5 Millionen Einwohner gelten seit diesem Montag noch einmal
verschärfte Regeln für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung. Darauf
hatten sich Bund und Länder geeinigt, um die Ausbreitung des
neuartigen Coronavirus noch stärker abzubremsen. Ministerpräsident
Dietmar Woidke (SPD) appellierte an die Bürger: «Es ist notwendig,
dass sich alle daran halten!» Eine Übersicht:

Was ist in Brandenburg beim Rausgehen verboten, was ist noch erlaubt?

Wer aus dem Haus geht, darf das auf öffentlichen Wegen, Straßen,
Plätzen und in Grünanlagen grundsätzlich nur noch mit Angehörigen a
us
dem eigenen Haushalt oder mit einer weiteren Person, die nicht zum
Haushalt gehört. Generell gilt ein Betretungsverbot, es gibt aber
Ausnahmen: Wer arbeitet, wer zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, wer
Lebenspartner, Ältere oder Kranke besucht, Kinder oder Menschen
begleitet, die Unterstützung brauchen, wer dringende Termine bei
Behörden oder Gerichten hat und wer Blut spendet, darf das Haus
verlassen. Auch wer Vater wird und ist, darf die Geburtsstation
besuchen. Wer Sport treibt oder sich an frischer Luft bewegen will,
darf auch raus. Notwendig ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Welche Läden haben noch geöffnet?

Supermärkte, Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken
und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf und Waschsalons - diese
Geschäfte dürfen noch öffnen. Für sie gilt der Mindestabstand von 1
,5
Metern zwischen Verkäufer und Kunde. Restaurants dürfen noch nur
öffnen, wenn sie Waren nach telefonischer oder elektronischer
Bestellung oder im Drive-in liefern oder zum Abholen bereitstellen.
Offen sind auch Rastanlagen an Autobahnen. Geschlossen haben Bars,
Clubs, Diskos, Kinos, Theater, Museen, Konzerthäuser, Freizeit- und
Tierparks, Spielplätze, Schwimmbäder und Fitnessstudios.

Was ist mit Besuchen kranker Angehöriger oder von Verwandten im
Pflegeheim?

Generell gilt ein Besuchsverbot für Patienten in Krankenhäusern und
Bewohner von Pflegeheimen. Es gibt Ausnahmen: Kinder unter 16 Jahren
dürfen einmal am Tag von einer nahe stehenden Person Besuch bekommen
für eine Stunde, wenn sie keine Atemwegsinfektionen hat.
Schwerstkranke dürfen nahestehende Besucher empfangen - vor allem
etwa zur Sterbebegleitung. Die Beschränkung gilt nicht für Hospize.

Was hat sich im Vergleich zur ersten Regelung geändert?

Die erste Verordnung der Landesregierung zur Eindämmung des
Coronavirus vom 17. März sah ein Versammlungsverbot von mehr als 50
Menschen vor, für weniger als 50 Menschen mussten Kreise und
kreisfreie Städte kontaktiert werden. Friseure durften noch öffnen,
sie waren in der Liste mit Ausnahmen enthalten, dies gilt nicht mehr.

Geht das Land weiter als die Vereinbarung von Bund und Ländern?

Trotz einer gemeinsamen Bund-Länder-Vereinbarung für Kontaktverbote
haben die Länder unterschiedliche Regelungen. So gelten in Bayern
strengere Ausgangsbeschränkungen. Brandenburg hat seine Vorgaben
anders formuliert. In der Bund-Länder-Vereinbarung heißt es zum
Beispiel, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit
einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Brandenburg
schreibt in seiner Verordnung: «Das Betreten öffentlicher Orte wird
(...) untersagt.» Danach folgen allerdings die Ausnahmen.

Wie lange gilt die Regelung?

Das Kontaktverbot gilt vorerst bis zum 5. April, alle weiteren Punkte
etwa zu Ladenschließungen zunächst bis zum 19. April.

Welche finanzielle Hilfen bietet das Land?

Brandenburg plant einen Rettungsschirm von einer halben Milliarde
Euro per Kredit, dafür soll der Landtag in der kommenden Woche die
Weichen stellen. Ein Soforthilfeprogramm sieht schon jetzt Zuschüsse
zwischen 9000 und 60 000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen,
Solo-Selbstständige und Freiberufler vor, um eine akute
Existenzgefährdung zu verhindern. Die Hilfe richtet sich nach der
Zahl der Erwerbstätigen (bis zu 100). Ab Mittwoch sind Anträge
möglich. Ein Fonds von 7,5 Millionen Euro steht bereit.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Die Landesregierung hat ein neues Bürgertelefon eingerichtet unter
der Nummer +49 331 8665050 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.
Viele Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte bieten auch
Hotlines an. Wer den Hausarzt nicht erreichen kann, dem kann die
Kassenärztliche Vereinigung unter 116 117 weiterhelfen, wohin man
sich im Fall einer akuten Erkrankung wenden kann. Die Rufnummern 110
und 112 sind Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen
vorbehalten. Unternehmen können sich unter +49 331 730 61 222 über
Hilfen informieren. Auf der Internetseite www.corona.brandenburg.de
informiert die Landesregierung.