«Corona-Partys» und Sonnenbank - Verstöße gegen Ausgangsbeschränk ung

Seit dem Wochenende gelten weitreichende Ausgangsbeschränkungen in
Bayern, mit denen die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden
soll. Doch nicht alle halten sich daran. Und sehr viele Menschen
haben Fragen an die Beamten.

München (dpa/lby) - Die Polizei hat Dutzende Verstöße gegen die
Ausgangsbeschränkung in Bayern geahndet. Neben privaten Treffen wie
«Corona-Partys» hielten sich auch Geschäftsleute nicht an die
Vorgaben, die seit dem Wochenende im Freistaat gelten.

Bei mehr als 5300 Überprüfungen bis Sonntagmorgen stellten allein die
Beamten in München über 160 Verstöße fest. Darunter waren den Angab
en
zufolge vier Leute in einem Friseurgeschäft und neun Menschen in
einer Shisha-Bar, deren Fenster von innen abgeklebt waren. In einer
Privatwohnung hätten sechs Menschen eine Party gefeiert. Alle wurden
demnach wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Nach Angaben der Staatsregierung muss mit hohen Bußgeldern rechnen,
wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt. Es könnten Geldbußen b
is
zu 25 000 Euro verhängt werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz
drohen bei einem vorsätzlichen Verstoß sogar bis zu fünf Jahre Haft,

wenn dadurch jemand zum Beispiel angesteckt wird.

Die Polizei in der Oberpfalz vermeldete nach weit mehr als 1000
Kontrollen bis Sonntagfrüh 82 Verstöße und bewertete die Zahl
angesichts einer Gesamtbevölkerung von etwa 1,1 Millionen Menschen
als gering - «wenngleich ein jeder Verstoß einer zu viel ist».
Darunter waren ein Friseurgeschäft in Regensburg sowie geöffnete
Sonnenstudios in den Bereichen Wernberg-Köblitz und Schwandorf.

Fünf Männer im Alter von 18 bis 23 Jahren aus Mitterteich (Landkreis
Tirschenreuth) - der ersten Stadt in Deutschland mit Ausgangssperre,
die schon seit Mittwoch gilt - feierten den Angaben nach eine
sogenannte Corona-Party mit Alkohol und Grillgut. Neben der Feier
hätten sie die Stadt erst gar nicht verlassen dürfen, machten die
Beamten deutlich. «Außerdem postete einer der Herren noch ein
Gruppenselfie im Internet», hieß es in der Mitteilung weiter.

In Niederbayern führte die Polizei am Samstag knapp 1500 Kontrollen
durch. Bei etwa 1000 kontrollierten Betrieben wurden zehn Verstöße
festgestellt. Grundsätzlich zeigte sich die Polizei zufrieden. Die
Polizeiinspektion Kempten teilte ebenfalls mit: «Die überwiegende
Mehrheit der Bevölkerung zeigt sich einsichtig und kommt den
Bestimmungen der Allgemeinverfügungen nach.»

Ähnlich klang die Bilanz im Nordwesten des Landes: «Der Großteil der

Unterfranken verhält sich erfreulicherweise verantwortungsbewusst und
bleibt zu Hause, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.»
Hier gab es 50 Einsätze mit Bezug zur Ausgangsbeschränkung, darunter
Jugendliche bei privaten Feiern. In Ochsenfurt (Landkreis Würzburg)
habe eine uneinsichtige Hochzeitsgesellschaft mit 15 Personen eine
standesamtliche Vermählung gefeiert. In Bad Neustadt (Landkreis
Rhön-Grabfeld) habe ein Wirt heimlich Gäste im unbeleuchteten
Gastraum mit Bier versorgt. «Auch diese Zusammenkunft musste durch
eine Polizeistreife aufgelöst und eine Anzeige erstellt werden.»

Seit der Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkung bekommt die Polizei
über soziale Medien zahlreiche Anfragen zu deren Auslegung, wie die
Beamten etwa in Niederbayern mitteilten. «Spezialfälle, Ernstfälle
und leider auch viele unnötige «Spaß-Fälle» wurden soweit es mö
glich
war beantwortet.» In Unterfranken erreichten bis Sonntagmorgen rund
3000 Kommentare und Fragen die Beamten über soziale Netzwerke.

Informationen hat die Staatsregierung im Internet unter
www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschra
enkung/
veröffentlicht. Als Tipp gaben die Beamten mit auf den Weg:
«Hinterfragen Sie sich selbst, ob triftige Gründe für eine Ausnahme
von der Ausgangsbeschränkung vorliegen. Ist mein Vorhaben absolut
notwendig und unaufschiebbar? Kann ich mein Vorhaben wirklich nur
zusammen mit anderen Personen bewerkstelligen?»

In Bayern gilt seit der Nacht zum Samstag eine Ausgangsbeschränkung,
um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Menschen dürfen
demnach die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen
triftigen Grund haben. Dazu gehören etwa der Weg zur Arbeit,
notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Auch Spaziergänge etwa in der
Familie mit Abstand zu anderen bleiben möglich. Die
Ausgangsbeschränkung gilt zunächst bis zum 3. April.